Landkreis ERH ordnet verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest an
Aufgrund zunehmender Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern besteht aktuell eine erhöhte Infektionsgefahr für Geflügel- und Vogelhaltungen. Zum Schutz der gewerblichen und privaten Geflügel- und Vogelhaltungen im Landkreis hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.
Die darin festgelegten Biosicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion sollen eine Einschleppung des Virus der Geflügelpest in die Geflügel- und Vogelhaltungen verhindern.
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ist, zusammen mit dem Bestandregister, auf der Landkreis-Homepage unter www.erlangen-hoechstadt.de abrufbar.
Neueste Kommentare