MdL Gud­run Bren­del-Fischer: „Eltern und Trä­ger wer­den erneut bei den Eltern­bei­trä­gen in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung entlastet“

Gudrun Brendel-Fischer
Gudrun Brendel-Fischer

MdL Gud­run Bren­del-Fischer (CSU, Bay­reuth) über­mit­telt einen Info­brief von Staats­mi­ni­ste­rin Caro­li­na Traut­ner über die Ent­schei­dung des Mini­ster­rats für eine Ent­la­stung der Eltern und der Trä­ger bei den Bei­trä­gen für die Kinderbetreuung:

1. Erneu­ter Bei­trags­er­satz beschlossen

  • Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len sind seit dem 16. Dezem­ber 2020 und zunächst bis zum 14. Febru­ar 2021 geschlossen.
  • Eltern, die ihre Kin­der der­zeit nicht oder nur an weni­gen Tagen in die Not­be­treu­ung brin­gen, sol­len erneut von den Eltern­bei­trä­gen ent­la­stet wer­den. Daher hat der Mini­ster­rat heu­te beschlos­sen, die Bei­trä­ge für die Kin­der­be­treu­ung für Janu­ar und Febru­ar 2021 unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zu ersetzen.
  • Die Ent­la­stung kommt auch den Trä­gern der Kitas zugu­te. Zudem schafft der Bei­trags­er­satz für die Eltern einen zusätz­li­chen Anreiz, ihre Kin­der nicht in die Not­be­treu­ung zu geben und so die Kon­tak­te gering zu halten.
  • Mit den für die Kin­der­be­treu­ung pri­mär zustän­di­gen Kom­mu­nen haben wir uns auf eine Kofi­nan­zie­rung geei­nigt. Der Bei­trags­er­satz wird zu 70 % durch den Frei­staat und zu 30 % durch die Kom­mu­nen finanziert.
  • Dabei ist eine kom­mu­na­le Betei­li­gung kei­ne För­der­vor­aus­set­zung für den staat­li­chen Bei­trags­er­satz. So haben Trä­ger und Kom­mu­nen größt­mög­li­che Fle­xi­bi­li­tät. Vor­aus­set­zung für die staat­li­che Zah­lung ist nur, dass im Ergeb­nis kei­ne Eltern­bei­trä­ge ver­langt wer­den oder bereits gelei­ste­te Eltern­bei­trä­ge erstat­tet werden.

2. Aus­ge­stal­tung des Beitragsersatzes

  • Den Trä­gern, deren Ein­rich­tung nach dem Bay­Ki­BiG geför­dert wird und die auf die Erhe­bung von Bei­trä­gen ver­zich­ten, wer­den die Eltern­bei­trä­ge im Janu­ar und Febru­ar 2021 ähn­lich wie bereits im letz­ten Früh­jahr (April, Mai und Juni 2020) pau­schal ersetzt. Dies gilt rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2021.
  • Die Pau­schal­be­trä­ge von letz­tem Früh­jahr wer­den bei­be­hal­ten. Der Bei­trags­er­satz beträgt bei einer kom­mu­na­len Betei­li­gung ins­ge­samt je Monat für 
    • Krip­pen­kin­der 300 Euro
    • Kin­der­gar­ten­kin­der 50 Euro. Hier kommt der staat­li­che Bei­trags­zu­schuss in Höhe von 100 Euro monat­lich noch dazu.
    • Hort­kin­der 100 Euro.
    • Kin­der in der Kin­der­ta­ges­pfle­ge 200 Euro.
  • Dabei wer­den 70 % der jewei­li­gen Beträ­ge durch den Frei­staat Bay­ern finanziert.
  • Anders als im Früh­jahr gibt es jetzt eine Baga­tell­klau­sel. Das bedeu­tet: Auch Eltern, die die Not­be­treu­ung im betref­fen­den Monat für bis zu fünf Tage in Anspruch neh­men, kön­nen ent­la­stet werden.
  • Es ist mir wich­tig zu beto­nen: Der Frei­staat kann Eltern­bei­trä­ge nicht ver­bie­ten. Jeder Trä­ger ent­schei­det selbst, ob er auf Eltern­bei­trä­ge ver­zich­ten möch­te. Klar ist aber, dass der Frei­staat nur dort ent­la­stet, wo auf die Eltern­bei­trä­ge kom­plett ver­zich­tet wird.
  • Soll­ten die Kita­schlie­ßun­gen Mit­te Febru­ar 2021 auf­ge­ho­ben wer­den, wird der Bei­trags­er­satz für die Eltern, die im gesam­ten Febru­ar ihre Kin­der maxi­mal an fünf Tagen betreu­en las­sen, den­noch gewährt. So haben unse­re Fami­li­en Pla­nungs­si­cher­heit und wir lei­sten einen ech­ten Bei­trag zur Ein­däm­mung der Pandemie.

3. Frei­staat stellt Mas­ken für Beschäf­tig­te in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung zur Verfügung

Der Schutz der Beschäf­tig­ten in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung ist mir ein gro­ßes Anlie­gen. Des­halb haben wir heu­te im Mini­ster­rat beschlos­sen, dass der Frei­staat den Beschäf­tig­ten in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung (inklu­si­ve Tages­pfle­ge und Heil­päd­ago­gi­sche Tages­stät­ten) ins­ge­samt rund 270.000 Mas­ken (zwei FFP2Masken oder gleich­wer­ti­ge Mas­ken pro Beschäf­tig­tem) kosten­frei zur Ver­fü­gung stellt.

Dies ergänzt die 10 Mio. Euro, die wir den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Groß­ta­ges­pfle­ge­stel­len für die Beschaf­fung von Aus­stat­tungs­ge­gen­stän­den zum Infek­ti­ons­schutz bereits zur Ver­fü­gung gestellt haben.

4. Ziel bleibt die bald­mög­lich­ste Öff­nung der Kinderbetreuung

Um die­ses Anlie­gen noch ein­mal deut­lich zu machen, habe ich als Vor­sit­zen­de der Jugend und Fami­li­en­mi­ni­ster­kon­fe­renz (JFMK) einen ent­spre­chen­den Beschluss der JFMK und von Frau Bun­des­mi­ni­ste­rin Gif­fey initi­iert und dem Bund zugeleitet.

Mit dem Beschluss wird bekräf­tigt, dass das rasche Wie­der­vor­hal­ten eines für die Fami­li­en ver­läss­li­chen und umfang­rei­chen Bil­dungs und Betreu­ungs­an­ge­bots unter Pan­de­mie­be­din­gun­gen in den Kitas und der Kin­der­ta­ges­pfle­ge bei einer Ver­bes­se­rung der pan­de­mi­schen Lage ober­ste Prio­ri­tät hat.

Caro­li­na Traut­ner, MdL
Staats­mi­ni­ste­rin
Baye­ri­sches Staats­mi­ni­ste­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Soziales