Bam­berg: Bür­ger­schaft­li­che Hil­fe kann belohnt werden

Anmel­dung als Ein­zel­per­son nach § 82 Abs. 4 Satz 2 AVSG in der Fach­stel­le für Demenz und Pfle­ge Oberfranken

Senio­ren mit Hil­fe­be­darf ste­hen oft vor den Fra­gen: „Wer nimmt sich Zeit für einen Spa­zier­gang mit mir? Wer unter­stützt michim Haus­halt, z. B. beim Put­zen, Waschen oder Ein­kau­fen? Wer beglei­tet mich zu Arzt oder Behör­den?“ Die Ange­hö­ri­gen sind zum Teil berufs­tä­tig oder leben nicht vor Ort, ambu­lan­te Pfle­ge­dien­ste und ande­re Dienst­lei­ster haben nicht immer genü­gend Kapa­zi­tä­ten frei, so dass bür­ger­schaft­li­che Hil­fe Gold wert ist. Aus­bau der Ange­bo­te zur Unter­stüt­zung im All­tag Die Fach­stel­le für Demenz und Pfle­ge Ober­fran­ken hat es sich zur Auf­ga­be gemacht, Ange­bo­te zur Unter­stüt­zung im All­tag aus­zu­bau­en bzw. Kon­tak­te bestehen­der Ange­bo­te an pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen zu ver­mit­teln. Ver­schie­de­ne Betreu­ungs-und Ent­la­stungs­lei­stun­gen wer­den von Wohl­fahrts­ver­bän­den, Nach­bar­schafts­hil­fen, Ver­ei­nen und ande­ren Trä­gern mit umfas­send geschul­ten ehren­amt­li­chen und haupt­amt­li­chen Mitarbeiter/​innen erbracht.

Seit 1.1.2021 hat das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge ein zusätz­li­ches nied­rig­schwel­li­ges Ange­bot im Bereich der Ange­bo­te zur Unter­stüt­zung im All­tag erwach­sen las­sen, die soge­nann­te „Ein­zel­per­son nach § 82 Abs. 4 Satz 2 AVSG“. Bürger/​innen, die sich ger­ne sozi­al enga­gie­ren, kön­nen als Ein­zel­per­son hil­fe­be­dürf­ti­ge Men­schen ab Pfle­ge­grad 1 durch All­tags­be­glei­tung oder haus­wirt­schaft­li­che Dien­ste unterstützen.

Als Aner­ken­nung für ihre Hil­fe erhal­ten sie eine Auf­wands­ent­schä­di­gun, die über den Ent­la­stungs­be­trag in Höhe von 125€, den jede/​r Pfle­ge­be­dürf­ti­ge erhält, sowie über die Pfle­ge­sach­lei­stung­mit den Pfle­ge­kas­sen abge­rech­net wer­den kann. Dafür not­wen­dig ist eine Regi­strie­rung bei der Fach­stel­le für Demenz und Pfle­ge Oberfranken.

Die Erfas­sung der Regi­strie­rungs­da­ten erfolgt über ein For­mu­lar, das bei­der Fach­stel­le ange­for­dert wer­den kann, oder online über www​.demenz​-pfle​ge​-ober​fran​ken​.de.

Anmel­de­vor­aus­set­zun­gen für die ehren­amt­li­che Einzelperson

Als Ein­zel­hel­fer tätig wer­den kann jede pri­va­te Per­son ab dem 16. Lebens­jahr. Aus­ge­schlos­sen sind Ver­wand­te bis zum 2. Grad.Eine ein­ma­li­ge Schu­lung von acht Unter­richts­ein­hei­ten zur Ver­mitt­lung von Basis­wis­sen ist Vor­aus­set­zung für die Abrech­nung mit der Pfle­ge­kas­se. Hier­von aus­ge­nom­men sind Per­so­nen mit bestimm­ten Aus­bil­dun­gen, etwa im Pflegebereich.

Schulungstermine

Jüngst fand die erste Online-Schu­lung der Fach­stel­le für Demenz und Pfle­ge Ober­fran­ken statt. Die Teil­neh­men­den wur­den in drei vor­ge­ge­be­nen Modu­len (Betreu­ung Pfle­ge­be­dürf­ti­ger, Kommunikation,Unterstützung bei der Haus­halts­füh­rung) geschult. Die moti­vier­ten Teil­neh­me­rin­nen kön­nen nun wis­sens­ge­stärkt ihren Nach­barn, Freun­den und Bekann­ten Unter­stüt­zungs­lei­stun­gen zukom­men lassen.

Gleich­zei­tig gewin­nen Men­schen mit Hil­fe­be­darf ein Stück mehr Lebens­qua­li­tät und die Mög­lich­keit, län­ger in der eige­nen Häus­lich­keit zu ver­blei­ben. Am 9.2.2021 von 9–16 Uhr fin­det die näch­ste Schu­lung statt. Inter­es­sier­te mel­den sich bit­te tele­fo­nisch unter 0951 / 700 36 0 82 oder per Mail unter info@​demenz-​pflege-​oberfranken.​de