Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 29. Janu­ar 2021

Dach­tra­ge­werk für Vier­fach-Turn­hal­le wird eingebaut

An der Bau­stel­le des Bürger‑, Begeg­nungs- und Gesund­heits­zen­trums (BBGZ) in der Hart­mann­stra­ße stün­de die­ser Tage der näch­ste „Mei­len­stein“ an: das Richt­fest an der künf­ti­gen Gerd-Loh­was­ser-Hal­le. Auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on kann das aller­dings nicht stattfinden.

Zur Fer­tig­stel­lung des Roh­baus lie­fern in den näch­sten Tagen eine Kolon­ne von Tief­la­dern die 14 Holz­dach­bin­der an – jeder ein­zel­ne zwei Meter hoch und 30 Meter lang. Sie wer­den mit­tels Kran pass­ge­nau auf das Dach über der Sport­hal­le geho­ben und ein­ge­baut. Die­se Bin­der bil­den dann das Dach­trag­werk und blei­ben auch nach Fer­tig­stel­lung für die Sport­ler und Zuschau­er sicht­bar. Dazwi­schen ent­steht ein soge­nann­tes durch­dach­tes Falt­werk, um eine blen­dungs­freie Nut­zung mit Tages­licht zu ermög­li­chen. Die Mon­ta­ge­ar­bei­ten wer­den je nach Wit­te­rung fortgeführt.

Sobald das Dach geschlos­sen ist, begin­nen die Aus­bau­ar­bei­ten im Inne­ren. Neben den übli­chen Nut­zungs­mög­lich­kei­ten einer Vier­fach­schul­sport­hal­le ent­ste­hen zwei gro­ße Mul­ti­funk­ti­ons­räu­me. Zusätz­lich wird es einen zwei­ge­schos­si­gen Mul­ti­funk­ti­ons­raum in direk­ter Nähe zum Ein­gang mit einer beson­de­ren Bewe­gungs­land­schaft u.a. mit Netz­tun­nel, Schnit­zel­gru­be, Akro­ba­tik­bahn und einem Tram­po­lin geben.

„Der Beginn der Außen­an­la­gen­ar­bei­ten ist für Mit­te die­ses Jah­res vor­ge­se­hen. Die Gestal­tung der Frei­flä­chen wird etwa ein Jahr in Anspruch neh­men, sodass vor­aus­sicht­lich im Som­mer 2022 die Anla­ge zur Nut­zung über­ge­ben wer­den kann“, erklärt Pla­nungs- und Bau­re­fe­rent Josef Weber. Beson­ders freut den Stadt­bau­rat, dass dann der gemein­sam mit Bür­ge­rin­nen und Bür­gern ent­wickel­te Frei­be­reich mit Calis­the­nics­an­la­ge, Fit­ness­par­cours, Bou­le­an­la­ge und Lauf­bahn zur Ver­fü­gung steht. „Zusam­men mit dem Fami­li­en­zen­trum des Jugend­amts und dem Deut­schen Alpen­ver­ein Klet­ter- und Ver­eins­zen­trum / Spar­kas­sen Berg­welt‘ ent­steht ein neu­er Anker­punkt für Mit­ein­an­der im Stadt­teil“, so Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik. Und Sport­bür­ger­mei­ster Jörg Vol­leth ergänzt: „Die Gerd-Loh­was­ser-Hal­le schafft drin­gend benö­tig­te Flä­chen für den Ver­eins- und Schul­sport im Stadtosten. Es ist sehr erfreu­lich, dass die Bau­ar­bei­ten so rasch voranschreiten.“

Im Febru­ar 2020 fand der Spa­ten­stich für das BBGZ statt. Fünf Mona­te spä­ter, im Juli letz­ten Jah­res, wur­de der Grund­stein gelegt. Info: www​.erlan​gen​.de/​b​bgz.

Bei­trags­er­satz für Kita-Betreu­ung im Janu­ar und Februar

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat ent­schie­den, Eltern wie­der pau­schal bei den Gebüh­ren für die Kin­der­ta­ges­be­treu­ung zu ent­la­sten. Das Erlan­ger Stadt­ju­gend­amt hat des­halb Infor­ma­tio­nen für die Eltern städ­ti­scher Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Kin­der­ta­ges­pfle­ge zusammengefasst.

Dem­nach wer­den rück­wir­kend zum 1. Janu­ar für Janu­ar und Febru­ar 2021 die Gebüh­ren erstat­tet, ein­schließ­lich der Auf­wen­dun­gen für das Mit­tag­essen. Vor­aus­set­zung hier­für ist, dass das Kind die Ein­rich­tung nur an maxi­mal fünf Tagen pro Monat besucht hat. Sofern die Ein­rich­tun­gen nach dem 14. Febru­ar wie­der öff­nen, kön­nen Eltern den­noch von der Gebüh­ren­er­stat­tung pro­fi­tie­ren, wenn das Kind im Febru­ar frei­wil­lig nicht mehr als fünf Tage in die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung gebracht wird.

Für Kin­der, die mehr als fünf Tage pro Monat die Not­be­treu­ung in Anspruch neh­men, sind wei­ter­hin Gebüh­ren zu leisten.

Die Ver­ant­wort­li­chen in der Stadt­ver­wal­tung bit­ten aus­drück­lich dar­um, im Hin­blick auf die Gebüh­ren­er­stat­tung nichts wei­ter zu ver­an­las­sen. Vor allem sol­len Dau­er­auf­trä­ge nicht zurück­ge­nom­men wer­den. Bei bestehen­den SEPA-Last­schrift­man­da­ten wird die Gebühr im Febru­ar nicht ein­ge­zo­gen. Wich­tig: Da die Rück­erstat­tung bzw. die End­ab­rech­nung für Janu­ar und Febru­ar zusam­men erfolgt, kann die­se frü­he­stens ab März abge­wickelt werden.

Stadt­teil­bei­rat Süd tagt online

Der Stadt­teil­bei­rat Süd ver­an­stal­tet sei­ne erste öffent­li­che Sit­zung in die­sem Jahr online: am Diens­tag, 2. Febru­ar, um 18:00 Uhr, kommt das Gre­mi­um zusam­men. Auf der Tages­ord­nung ste­hen die The­men Lasten­fahr­rä­der und Mobil­punk­te. Außer­dem berich­tet der Lei­ter des städ­ti­schen Ent­wäs­se­rungs­be­triebs, Wolf­gang Fuchs, über Stark­re­gen­er­eig­nis­se und die Kanalisation.

Inter­es­sier­te wer­den gebe­ten, sich tele­fo­nisch (09131 86–1984) oder per Mail (yvonne.​maroke@​stadt.​erlangen.​de) zu mel­den, wenn sie an der Sit­zung teil­neh­men möch­ten. Die Zugangs­da­ten wer­den dann zur Ver­fü­gung gestellt.

Kul­tur- und Frei­zeit­aus­schuss trifft sich

Der Kul­tur- und Frei­zeit­aus­schuss des Stadt­rats kommt am Mitt­woch, 3. Febru­ar, zu sei­ner näch­sten öffent­li­chen Sit­zung zusam­men. Auf der Tages­ord­nung ste­hen orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen im Refe­rat Bil­dung, Kul­tur und Jugend, die Bewer­tung des „Street Art“-Pilotprojekts am Muse­ums­win­kel, die Siche­rung und Wie­der­ver­wen­dung des Fas­sa­den­mo­sa­iks am Gebäu­de Schal­lers­ho­fer Stra­ße 14 und ande­res mehr.

JuKS: Ver­schie­bung des Einschreibetermins

Der Ein­schrei­be­ter­min für die neu­en Kur­se der Jugend­kunst­schu­le (JuKS) wird unter Vor­be­halt auf den 20. Febru­ar ver­scho­ben. Auf der Inter­net­sei­te www​.juks​-erlan​gen​.de sowie der Face­book­sei­te www​.face​book​.com/​j​u​g​e​n​d​k​u​n​s​t​s​c​h​u​l​e​.​e​r​l​a​n​gen hal­ten die Ver­ant­wort­li­chen stets über aktu­el­le Ent­wick­lun­gen auf dem Lau­fen­den und bie­ten regel­mä­ßig unter­schied­li­che Mit­mach­ak­tio­nen an.

„Kla­re Ansa­ge“ bei der vhs: AGB und Bro­schü­re in ver­ständ­li­chem Deutsch

Die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) auf Inter­net­sei­ten und in Ver­trä­gen lesen nur Weni­ge kom­plett durch. Das liegt oft dar­an, dass die AGB umständ­lich for­mu­liert sind, um juri­sti­schen Anfor­de­run­gen zu genü­gen. Doch es geht auch anders. Die Volks­hoch­schu­le (vhs) Erlan­gen bemüht sich nicht nur im Bil­dungs­an­ge­bot und bei der Wahl ihrer Ver­an­stal­tungs­or­te um Bar­rie­re­frei­heit, son­dern auch sprach­lich. So hat sie jetzt ihre All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen in leicht ver­ständ­li­cher Spra­che ver­fasst: 13 über­sicht­li­che Rubri­ken, kur­ze und ein­fa­che Sät­ze sowie schlüs­si­ge Erklä­run­gen sol­len die Les­bar­keit erleich­tern. Ziel ist es, Men­schen mit Sprach­bar­rie­ren zu errei­chen und ihnen auf der Niveau­stu­fe A2 für die deut­sche Spra­che die AGB zu erklä­ren – von der Kurs­an­mel­dung über den Urhe­ber­schutz bis zur Haf­tung. Das erleich­tert Men­schen, für die Deutsch nicht die Mut­ter­spra­che ist, den Zugang zur vhs. Aber auch für Men­schen mit kogni­ti­ven Beein­träch­ti­gun­gen soll die Neu­for­mu­lie­rung eine Hil­fe sein. „Wir wol­len durch eine kla­re Spra­che alle anspre­chen und unse­re Ange­bo­te trans­pa­rent und leicht ver­ständ­lich machen“, erklärt vhs-Direk­tor Mar­kus Bassenhorst.

Das­sel­be gilt für die gedruck­te, 12-sei­ti­ge und bebil­der­te Bro­schü­re „Die Volks­hoch­schu­le Erlan­gen“. Auch hier wird auf der sprach­li­chen Niveau­stu­fe A2 klar und ver­ständ­lich alles rund um die vhs erklärt.

Ent­stan­den sind die „bar­rie­re­frei­en Geschäfts­be­din­gun­gen“ sowie die leicht les­ba­re Bro­schü­re über die vhs in Zusam­men­ar­beit mit „capi­to Nord­bay­ern“. Der bei den Rum­mels­ber­ger Anstal­ten ange­sie­del­te Dienst­lei­ster ist Teil eines euro­päi­schen Netz­werks, das sich u.a. bar­rie­re­freie Infor­ma­ti­on auf die Fah­ne geschrie­ben hat. So wur­den bei­de „Leicht-Lesen-Schrif­ten“ der vhs von Betrof­fe­nen auf ihre Les­bar­keit und Ver­ständ­lich­keit hin gete­stet und von „capi­to“ zertifiziert.

Neu­auf­la­ge der Bau­land­ka­ta­ster Woh­nen und Gewerbe

Die Stadt Erlan­gen beab­sich­tigt die Ver­öf­fent­li­chung einer Neu­auf­la­ge der Bau­land­ka­ta­ster Gewer­be bzw. Woh­nen nach dem Bau­ge­setz­buch mit dem Stand 31. Dezem­ber 2020. Sie füh­ren sofort oder in abseh­ba­rer Zeit bebau­ba­re Flä­chen in einer Kar­te auf. Die Bau­land­ka­ta­ster kön­nen im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​b​a​u​l​a​n​d​k​a​t​a​s​ter ein­ge­se­hen wer­den. Eigen­tü­mer eines betrof­fe­nen Grund­stücks kön­nen der Auf­nah­me ihres Grund­stücks in das Bau­land­ka­ta­ster jeder­zeit wider­spre­chen. Es wird dann bei der näch­sten Neu­auf­la­ge nicht mehr auf­ge­führt. Der Wider­spruch muss schrift­lich bis Mon­tag, 1. März, an fol­gen­de Adres­se gerich­tet wer­den: Stadt Erlan­gen, Amt für Stadt­ent­wick­lung und Stadt­pla­nung, Geb­bert­stra­ße 1, 91052 Erlan­gen. Wei­te­re Fra­gen beant­wor­tet Frau Wolf (Tele­fon 09131 86–1331).

Stadt­kas­se erin­nert an Zahlungstermin

Die Stadt­kas­se erin­nert wie­der an den Zah­lungs­ter­min für Gemein­de­steu­ern und Haus­ab­ga­ben am Mon­tag, 15. Febru­ar. Fäl­lig wer­den an die­sem Ter­min die soge­nann­ten Grund­stücks­la­sten, also die Grund­steu­er sowie die Abfall­ent­sor­gungs- und Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren für das erste Quar­tal 2021. Außer­dem sind für die­sen Zeit­raum die Gewer­be­steu­ern ent­spre­chend dem zuletzt erteil­ten Gewer­be­steu­er­be­scheid sowie die Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr zu ent­rich­ten. Die Zah­lung ist bis zum 15. Febru­ar auf das Kon­to 31 bei der Stadt- und Kreis­spar­kas­se Erlan­gen (IBAN: DE 79 7635 0000 0000 0000 31; BIC: BYLADEM1ERH) oder auf ein ande­res Kon­to der Stadt­kas­se zu lei­sten. Damit die Zah­lun­gen ord­nungs­ge­mäß ver­bucht wer­den kön­nen, ist auf dem Ein­zah­lungs- oder Über­wei­sungs­be­leg das Kas­sen­zei­chen zu ver­mer­ken. Sofern eine Ein­zugs­er­mäch­ti­gung erteilt wur­de, erfolgt die Abbu­chung durch die Stadtkasse.