Erste Sit­zung des Bam­ber­ger Rechnungsprüfungsausschusses

„Kei­ne Zah­lun­gen ohne Gegen­lei­stung“ – Im Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss wur­den erste Ergeb­nis­se zum Per­so­nal­be­reich vorgelegt

Der Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss (RPA) des Bam­ber­ger Stadt­ra­tes befass­te sich gestern zum ersten Mal in einer zum Teil öffent­li­chen Sit­zung mit dem Prüf­be­richt des Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Prü­fungs­ver­ban­des (BKPV) für die Jah­re 2011 bis 2017. Im Mit­tel­punkt stan­den dabei die aktu­ell dis­ku­tier­ten per­so­nal­recht­li­chen The­men des Berichts. Robert Spo­rer, neu­er Lei­ter des Per­so­nal- und Orga­ni­sa­ti­ons­am­tes der Bam­ber­ger Stadt­ver­wal­tung, prä­sen­tier­te die Ergeb­nis­se sei­ner Unter­su­chun­gen zu den Fest­stel­lun­gen des Prüf­be­richts und zu den Anfra­gen aus dem Stadt­rat. Wich­tig­stes Ergeb­nis: Nach einer gründ­li­chen Über­prü­fung der Akten­la­ge haben sich kei­ne Anhalts­punk­te dafür erge­ben, dass Zah­lun­gen ohne Gegen­lei­stun­gen an Beschäf­tig­te der Stadt­ver­wal­tung gelei­stet wor­den sind. Damit sei­en wesent­li­che Vor­wür­fe ent­kräf­tet worden.

In der Sit­zung prä­sen­tier­te der neue Lei­ter des Per­so­nal­amts, Robert Spo­rer, die bis­he­ri­gen Ergeb­nis­se sei­ner Über­prü­fun­gen. Er erläu­ter­te die Rechts­an­sicht der Stadt zu den Fäl­len, zu denen es Hin­wei­se im Prüf­be­richt gege­ben hat­te: Die Stadt Bam­berg ver­tritt die Rechts­auf­fas­sung, dass „die pau­scha­le Abgel­tung von Über­stun­den und Zeit­zu­schlä­gen, die Abgel­tung von Über­stun­den und Mehr­ar­beit sowie die Aus­zah­lung von Erfolgs- und Lei­stungs­prä­mi­en tarif- und beam­ten­recht­lich grund­sätz­lich zuläs­sig sind“. Von die­sem Ergeb­nis sind die aller­mei­sten Fäl­le betrof­fen. In weni­gen Ein­zel­fäl­len wer­den die Ana­ly­sen fort­ge­setzt, wobei auch die Stel­lung­nah­men der betrof­fe­nen Mit­ar­bei­ter und Vor­ge­setz­ten noch ein­ge­holt wür­den. Dies sei wäh­rend der Prü­fung des BKPV nicht erfolgt. Es ist geplant, in der näch­sten Sit­zung des Rech­nungs­prü­fungs­aus­schus­ses am 23.02.2021 dazu zu berichten.

Robert Spo­rer wies in sei­ner Ein­lei­tung dar­auf hin, dass die Per­so­nal­ver­wal­tung die Ankün­di­gung des Ober­bür­ger­mei­sters und Wün­sche aus dem Stadt­rat umge­setzt habe, wonach nicht nur die im Prüf­be­richt genann­ten Fäl­le unter­sucht wor­den sind, son­dern alle Sach­ver­hal­te bis ein­schließ­lich Dezem­ber 2020.

Bei der Prü­fung der Per­so­nal­vor­gän­ge der Stadt Bam­berg mit ihren ca. 1.500 Beschäf­tig­ten habe sich außer­dem gezeigt, dass die Hin­wei­se des BKPV alle Refe­ra­te und Ämter betref­fen. Es stim­me des­halb nicht, dass finan­zi­el­le Lei­stun­gen vor­ran­gig im Bereich des Ober­bür­ger­mei­sters gewährt wor­den seien.

In sei­ner Ana­ly­se ging der Per­so­nal­amts­lei­ter auch dem Vor­wurf nach, wonach die Stadt­ver­wal­tung nicht auf Hin­wei­se aus dem Bericht 2013 reagiert habe. Die­se Behaup­tung ist weit­ge­hend unzu­tref­fend. In den aller­mei­sten Fäl­len lagen damals Hin­wei­se vor, bei denen die Stadt Bam­berg eine ande­re Rechts­auf­fas­sung als der BKPV ver­trat, die von der Regie­rung von Ober­fran­ken nicht bean­stan­det wur­de. Des­we­gen durf­ten die­se Zah­lun­gen aus der Sicht der Stadt wei­ter­ge­führt wer­den. Jedoch sei­en bei 14 bean­stan­de­ten Ein­zel­fäl­len nun feh­ler­haf­te Vor­gän­ge fest­ge­stellt wor­den: Bei elf Beschäf­ti­gen wur­den gelei­ste­te und tat­säch­lich erbrach­te Mehr­ar­beits­stun­den am Ende ihrer Dienst­zeit aus­be­zahlt. In zwei Fäl­len wur­de eine gering­fü­gi­ge Auf­wands­ent­schä­di­gung (7,67 € monat­lich) gelei­stet. In einem Fall liegt eine pau­scha­le Mehr­ar­beits­ver­gü­tung vor. Die­se Ein­zel­fäl­le sol­len im Hin­blick auf ihre beson­de­ren Umstän­de in der Arbeits­grup­pe des RPA bis zur näch­sten Sit­zung des Rech­nungs­prü­fungs­aus­schus­ses noch genau­er über­prüft wer­den, um danach wie­der infor­mie­ren zu können.

Gegen­stand der Prä­sen­ta­ti­on waren auch die gering­fü­gi­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se (450,00 €-Jobs) von städ­ti­schen Mit­ar­bei­tern bei städ­ti­schen Toch­ter­ge­sell­schaf­ten und kom­mu­na­len Stif­tun­gen. Die Ana­ly­se des Per­so­nal- und Orga­ni­sa­ti­ons­am­tes ergab kei­ne Anhalts­punk­te dafür, dass die­se Neben­tä­tig­kei­ten nicht tat­säch­lich erbracht und doku­men­tiert wor­den sei­en. Auch in die­sen Fäl­len habe es die erfor­der­li­chen Gegen­lei­stun­gen durch die jewei­li­gen Beschäf­tig­ten gegeben.

Zu den Höher­grup­pie­run­gen, die im Früh­jahr 2020 coro­nabe­dingt vom Ober­bür­ger­mei­ster im Rah­men einer Eil­ver­fü­gung ver­an­lasst wur­den, gab es fol­gen­de Fest­stel­lun­gen: Die Höher­grup­pie­run­gen erfolg­ten aus­nahms­los auf der Basis von ent­spre­chen­den Stel­len­be­wer­tun­gen. Bei allen Per­so­nal­maß­nah­men aus den Eil­ver­fü­gun­gen erfolg­te eine Betei­li­gung des zustän­di­gen Gre­mi­ums der Per­so­nal­ver­tre­tung vor der Umset­zung. Selbst­ver­ständ­lich sei­en alle Eil­ver­fü­gun­gen ord­nungs­ge­mäß im nächst­mög­li­chen Per­so­nal­se­nat dem Stadt­rat zur Kennt­nis gege­ben worden.

In einem State­ment zur Sit­zung des Rech­nungs­prü­fungs­aus­schus­ses stell­te sich der Ober­bür­ger­mei­ster, wie auch in der gest­ri­gen öffent­li­chen Voll­sit­zung des Bam­ber­ger Stadt­ra­tes, schüt­zend vor die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Bam­ber­ger Stadt­ver­wal­tung: „Ich bedaue­re, dass durch Vor­ver­ur­tei­lun­gen und Indis­kre­tio­nen die Stadt­ver­wal­tung einem Gene­ral­ver­dacht aus­ge­setzt wur­de. Unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sind hoch­mo­ti­viert und lei­stungs­be­reit. Ich dan­ke allen für ihr außer­or­dent­li­ches Engagement.“