MdB Emmi Zeul­ner: „Durch­bruch für die Not­fall­sa­ni­tä­ter – end­lich Rechtssicherheit “

Emmi Zeulner, MdB
Emmi Zeulner, MdB

Der Durch­bruch für die Not­fall­sa­ni­tä­te­rin­nen und Not­fall­sa­ni­tä­ter* ist geschafft! Der Deut­sche Bun­des­tag ver­ab­schie­det an die­sem Don­ners­tag ein Gesetz, das für die Not­fall­sa­ni­tä­ter eine erheb­li­che Erleich­te­rung für ihre täg­li­che Arbeit mit sich bringt und ihnen die lang­ersehn­te Rechts­si­cher­heit im Rah­men ihrer Tätig­keit gibt.

Dafür hat sich die hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Emmi Zeul­ner (CSU) als zustän­di­ge Bericht­erstat­te­rin der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on seit über einem Jahr in Ber­lin stark gemacht und die Ver­hand­lun­gen erfolg­reich geführt. „Das macht für mich gute Poli­tik aus: die gesetz­li­che Grund­la­ge zu schaf­fen, die in der Pra­xis wirk­lich zu einer spür­ba­ren Erleich­te­rung führt und die für die Men­schen direkt gemacht wird. Und die­se Geset­zes­än­de­rung ist genau­so eine Poli­tik für die ich aus Über­zeu­gung ein­ste­he“, so die Gesund­heits­po­li­ti­ke­rin. „Mit der Ände­rung ermög­li­chen wir es den Not­fall­sa­ni­tä­tern, für das Zeit­fen­ster bis zum Ein­tref­fen des Arz­tes, dass sie rechts­si­cher Heil­kun­de auch inva­si­ver Art aus­üben dür­fen, wenn sie dies in der Aus­bil­dung erlernt haben und es erfor­der­lich ist, um eine Lebens­ge­fahr oder wesent­li­che Fol­ge­schä­den von dem Pati­en­ten abzu­wen­den,“ erklärt Zeul­ner. „Damit geben wir ganz klar das Signal: Wir wis­sen um Eure Kom­pe­tenz und sichern Euch in die­sem Rah­men ab. Das wir wirk­lich nach den lan­gen Ver­hand­lun­gen und vie­len Fach­ge­sprä­chen die best­mög­li­che Lösung für die Not­fall­sa­ni­tä­ter durch­set­zen konn­ten, habe ich an man­chen Tagen und nach man­chen Debat­ten selbst nicht zu hof­fen gewagt. Aber es gibt Berei­che, da wäre jeder Kom­pro­miss falsch gewe­sen. Das war hier auch so. Denn machen wir uns klar, für wen wir hier kämp­fen: Die Not­fall­sa­ni­tä­ter kom­men dann, wenn die Not häu­fig am größ­ten ist und sind im Not­fall Tag und Nacht für uns da. Sie bewei­sen jeden Tag aufs Neue, dass sie an unse­rer Sei­te ste­hen und genau des­we­gen war es mir so wich­tig, auch ganz deut­lich zu zei­gen, dass auch die Poli­tik an ihrer Sei­te steht.“

Die­sem „Mei­len­stein“ für die Not­fall­sa­ni­tä­ter ging ein jah­re­lan­ger Streit vor­aus, wie man die Rechts­un­si­cher­heit bei der täg­li­chen Arbeit der Not­fall­sa­ni­tä­ter lösen kön­ne. Denn nach der aktu­el­len Geset­zes­la­ge befin­det sich der Not­fall­sa­ni­tär bis zum Ein­tref­fen des Not­arz­tes immer in der Zwick­müh­le, da der Not­fall­sa­ni­tä­ter nicht zur Heil­kun­de­aus­übung befugt ist. Das bleibt dem Arzt vor­be­hal­ten. Das heißt aber im kon­kre­ten Fall: Hilft der Not­fall­sa­ni­tä­ter dem Pati­en­ten, wie er es erlernt, um des­sen Leben zu ret­ten, geht die­se Hil­fe aber über sei­ne Befug­nis hin­aus, weil er eine heil­kund­li­che Maß­nah­me zum Bei­spiel inva­si­ver Art vor­nimmt, so macht er sich straf­bar und muss sich juri­stisch im Nach­hin­ein über den recht­fer­ti­gen­den Not­stand vor einer Straf­bar­keit wegen Kör­per­ver­let­zung „ret­ten“. Hilft er aber nicht, weil er sich an die Befug­nis­se hält, kann er wegen unter­las­se­ner Hil­fe­lei­stung belangt und in Haf­tung genom­men wer­den. „Eine uner­träg­li­che Situa­ti­on, die wir den Not­fall­sa­ni­tä­tern hier in der Pra­xis zumu­ten. Denn wer möch­te sei­ne Arbeit mit die­sem „Damo­kles­schwert“ der Straf­bar­keit über sich aus­üben? Mit dem neu­en Gesetz lösen wir die­se jah­re­lan­ge Unsi­cher­heit auf.“

Die neu­en Rege­lun­gen sind im Gesetz zur Reform der Medi­zi­ni­schen Assi­stenz­be­ru­fe (MTA-Reform­ge­setz) ent­hal­ten und tre­ten bereits an dem Tag in Kraft, an dem das Gesetz ver­kün­det wird. Dies soll­te in den näch­sten Wochen der Fall sein, da jetzt nur noch der Bun­des­rat dem Gesetz zustim­men muss.

*Zur leich­te­ren Les­bar­keit wird im fol­gen­den Text nur der mas­ku­li­ne Begriff „Not­fall­sa­ni­tä­ter“ verwendet.