Blick über den Zaun: Meh­re­re Droh­schrei­ben mit Muni­ti­on versandt

Symbolbild Polizei

Mit­tel­fran­ken (ots) – Wie mit Mel­dung 319 (06.03.2020), 339 (11.03.2020) und 394 (20.03.2020) berich­tet, wur­den durch eine zunächst unbe­kann­te Tat­ver­däch­tig­te meh­re­re Droh­schrei­ben ver­sandt. Die­sen war teil­wei­se ech­te Muni­ti­on bei­gefügt. Betrof­fen waren ein Tür­kisch-Isla­mi­scher Moschee­ver­ein sowie zwei Kom­mu­nal­po­li­ti­ker aus dem Nürn­ber­ger Land und eine wei­te­re regio­na­le sozia­le Einrichtung.

Auf­grund der inten­si­ven kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Ermitt­lun­gen der Kri­mi­nal­po­li­zei Schwa­bach in enger Zusam­men­ar­beit mit der Staats­an­walt­schaft Nürn­berg-Fürth konn­te im Früh­jahr eine drin­gend tat­ver­däch­ti­ge 54-jäh­ri­ge Frau aus dem Land­kreis Nürn­ber­ger Land ermit­telt werden.

Zur Auf­klä­rung der Bedro­hungs­se­rie hat­te die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei bei der Kri­mi­nal­po­li­zei Schwa­bach eine rund 20 Per­so­nen star­ke Son­der­kom­mis­si­on ein­ge­rich­tet. Auf­grund des Inhal­tes der Droh­schrei­ben und der Art und Wei­se der Bedro­hung gin­gen die poli­zei­li­chen Ermitt­ler sehr schnell von einer poli­tisch rechts moti­vier­ten Tat aus.

Wegen der Viel­zahl der Indi­zi­en wur­de von der Staats­an­walt­schaft Nürn­berg-Fürth ein Durch­su­chungs­be­schluss bean­tragt und vom Ermitt­lungs­rich­ter des Amts­ge­richts Nürn­berg-Fürth erlas­sen. Bei der Woh­nungs­durch­su­chung wur­de umfang­rei­ches Beweis­ma­te­ri­al sicher­ge­stellt. Im Rah­men einer gemein­sa­men Pres­se­kon­fe­renz infor­mier­te das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken die Öffent­lich­keit am 20.03.2020 mit der Staats­an­walt­schaft Nürn­berg-Fürth über den aktu­el­len Stand der Ermitt­lun­gen (Pres­se­mel­dung 388 vom 20.03.2020).

Im Fort­gang ver­dich­te­te sich der Ver­dacht, dass sich die Tat­ver­däch­ti­ge dem Ermitt­lungs­ver­fah­ren durch Flucht zu ent­zie­hen ver­sucht. Daher wur­de im Sep­tem­ber 2020 durch das Amts­ge­richt Nürn­berg ein Haft­be­fehl gegen sie erlas­sen. Durch umfang­rei­che ope­ra­ti­ve Maß­nah­men konn­te die Tat­ver­däch­ti­ge inner­halb kür­ze­ster Zeit loka­li­siert und fest­ge­nom­men wer­den. Bei ihrer Fest­nah­me war sie im Besitz diver­ser Mate­ria­li­en, die zum Bau von Brand­sät­zen geeig­net sind.

Zur Durch­füh­rung der dann fol­gen­den wei­te­ren umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen wur­de wie­der­um eine rund 20 Per­so­nen star­ke Ermitt­lungs­kom­mis­si­on ein­ge­rich­tet. Im Rah­men von diver­sen Woh­nungs­durch­su­chun­gen konn­te Lite­ra­tur zum Umgang mit Spreng­stoff und unkon­ven­tio­nel­len Spreng- und Brand­vor­rich­tun­gen sicher­ge­stellt werden.

Die Ermitt­lun­gen erga­ben zudem, dass die Tat­ver­däch­ti­ge im Som­mer des Jah­res 2020 Poli­zei­be­am­te und einen frän­ki­schen Man­dats­trä­ger als mög­li­che Anschlags­op­fer aus­ge­späht hat­te, indem sie die Pri­vat­fahr­zeu­ge und Woh­nun­gen der Betrof­fe­nen auskundschaftete.

Am 12.10.2020 hat der Gene­ral­bun­des­an­walt beim Bun­des­ge­richts­hof das Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen die Tat­ver­däch­ti­ge wegen des Ver­dachts der Vor­be­rei­tung einer schwe­ren staats­ge­fähr­den­den Gewalt­tat (§ 89a StGB) über­nom­men und Haft­be­fehl erlassen.

Pres­se­mit­tei­lung des Generalbundesanwalts:

Ankla­ge wegen des Vor­wurfs der Vor­be­rei­tung einer schwe­ren staats­ge­fähr­den­den Gewalt­tat u.a. erhoben

Die Bun­des­an­walt­schaft hat am 19. Janu­ar 2021 vor dem Staats­schutz­se­nat des Ober­lan­des­ge­richts Mün­chen Ankla­ge gegen die deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge Susan­ne G. erhoben.

Die Ange­schul­dig­te ist der Vor­be­rei­tung einer schwe­ren staats­ge­fähr­den­den Gewalt­tat (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 3 StGB) hin­rei­chend ver­däch­tig. Wei­ter ist sie wegen Bedro­hung mit einem Ver­bre­chen (§ 241 Abs. 1 StGB), Stö­rung des öffent­li­chen Frie­dens durch die Andro­hung von Straf­ta­ten (§ 126 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sowie in meh­re­ren Fäl­len wegen Ver­stö­ßen gegen das Waf­fen­ge­setz (§ 52 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 lit. b und Nr. 7 WaffG) angeklagt.

In der nun­mehr zuge­stell­ten Ankla­ge­schrift ist im Wesent­li­chen fol­gen­der Sach­ver­halt dargelegt:

Susan­ne G. ver­tritt eine von Rechts­extre­mis­mus und Frem­den­feind­lich­keit gepräg­te Grund­hal­tung. Aus die­ser Gesin­nung her­aus berei­te­te sie spä­te­stens ab Ende Mai 2020 einen Brand­an­schlag auf Amts­trä­ger oder Men­schen mus­li­mi­schen Glau­bens in Deutsch­land vor. Zu die­sem Zweck erwarb die Ange­schul­dig­te im Inter­net Lite­ra­tur zum Umgang mit Spreng­stof­fen und unkon­ven­tio­nel­len Spreng- und Brand­vor­rich­tun­gen. Wei­ter beschaff­te sie sich für den Bau von Brand­sät­zen benö­tig­te Mate­ria­li­en, dar­un­ter Ben­zin, Kar­tu­schen mit einem Pro­pan/­Bu­tan-Gas­ge­misch, Feu­er­werks­kör­per und Zünd­schnü­re. Im Som­mer 2020 späh­te die Ange­schul­dig­te Poli­zei­be­am­te und einen frän­ki­schen Man­dats­trä­ger als mög­li­che Anschlags­op­fer aus. Dabei kund­schaf­te­te sie die Pri­vat­fahr­zeu­ge und Woh­nun­gen der Betrof­fe­nen aus.

Zuvor hat­te die Ange­schul­dig­te in der Zeit von Anfang Dezem­ber 2019 bis Anfang März 2020 ins­ge­samt sechs anony­me Brie­fe an den oben genann­ten sowie einen wei­te­ren frän­ki­schen Man­dats­trä­ger, einen mus­li­mi­schen Ver­ein und einen Ver­ein zur Flücht­lings­hil­fe ver­sandt. Alle Brie­fe ent­hiel­ten schlag­wort­ar­tig die ernst­haf­te Ankün­di­gung von Tötungs­de­lik­ten zum Nach­teil der Emp­fän­ger. Um die­sen Dro­hun­gen noch mehr Nach­druck zu ver­lei­hen, leg­te die Ange­schul­dig­te in fünf der Brie­fe jeweils eine schar­fe Pisto­len­pa­tro­ne bei.

Die Bun­des­an­walt­schaft hat die ursprüng­lich bei der Staats­an­walt­schaft Nürn­berg-Fürth und der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Mün­chen gegen die Ange­schul­dig­te geführ­ten Ermitt­lungs­ver­fah­ren am 23. Okto­ber 2020 sowie am 9. Okto­ber 2020 an sich gezo­gen. Die Ange­schul­dig­te war bereits am 7. Sep­tem­ber 2020 fest­ge­nom­men wor­den und befand sich zunächst auf­grund eines Haft­be­fehls des Amts­ge­richts Nürn­berg in Unter­su­chungs­haft. Die­ser wur­de am 29. Okto­ber 2020 durch einen Haft­be­fehl des Ermitt­lungs­rich­ters des Bun­des­ge­richts­hofs ersetzt.