MdB Anet­te Kram­me (SPD): „Fass­bier­klau­sel kann Braue­rei­gast­stät­ten helfen“

Anette Kramme © Susie Knol
Anette Kramme © Susie Knol

„Beob­ach­ten, ob nach­ge­steu­ert wer­den muss“

Die Fass­bier­klau­sel, mit der die Braue­rei­gast­stät­ten in den Genuss der Novem­ber- und Dezem­ber­hil­fen kom­men sol­len, sei ein wich­ti­ger Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung, kom­men­tiert die Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin Anet­te Kram­me (SPD, Bayreuth).

Braue­rei­en mit ange­schlos­se­ner Gast­stät­te wer­den in der Novem­ber-/De­zem­ber­hil­fe als soge­nann­te “Misch­be­trie­be” betrach­tet, weil Tei­le des Geschäfts­be­triebs geschlos­sen (Gast­stät­te) und Tei­le geöff­net (Braue­rei) sind. Misch­be­trie­be sind dann in der Novem­ber-/De­zem­ber­hil­fe antrags­be­rech­tigt, wenn wenig­stens 80 % der Umsät­ze auf den geschlos­se­nen Bereich ent­fal­len. Das wäre der Fall, wenn die Gast­stät­te 80% und die Braue­rei nur 20 % zum Gesamt­um­satz des Unter­neh­mens beiträgt.

Vie­le der mit­tel­stän­di­schen Braue­rei­en fal­len bei die­ser Rege­lung aber auf den ersten Blick durchs Raster, weil die Braue­rei­um­sät­ze oft­mals weit mehr als 20 % der Gesamt­um­sät­ze des Unter­neh­mens betragen.

Damit mehr Braue­rei­gast­stät­ten von den Novem­ber- und Dezem­ber­hil­fen pro­fi­tie­ren kön­nen, führt der Bund eine „Fass­bier­klau­sel“ ein. „Damit wird nur noch der Absatz von Fla­schen­bier an den Lebens­mit­tel­han­del zum geöff­ne­ten Geschäfts­be­reich gezählt. Der Absatz von Fass­bier sowie der Umsatz, den eine Braue­rei mit der Belie­fe­rung von Gast­stät­ten, Knei­pen, etc. erzielt, wird dem „geschlos­se­nen“ Bereich zuge­rech­net“, so Anet­te Kramme.

„In der Regel kann nur der Absatz von Fla­schen­bier an den Lebens­mit­tel­han­del unein­ge­schränkt fort­ge­setzt wer­den. Solan­ge die­ser Absatz an den Han­del nicht mehr als 20 % des Gesamt­um­sat­zes des Unter­neh­mens aus­macht, ist die 80 %-Regel für Misch­be­trie­be erfüllt und das Unter­neh­men kann Novem­ber-/De­zem­ber­hil­fe in Anspruch neh­men“, betont Kram­me abschließend.

Sie wer­de nun genau beob­ach­ten, ob die­se Rege­lung tat­säch­lich den Braue­rei­gast­stät­ten hilft. „Ist das nicht der Fall, muss noch ein­mal nach­ge­steu­ert werden.“