Land­rats­amt Lich­ten­fels infor­miert: För­der­gel­der für natur­ver­träg­li­che Bewirt­schaf­tung beantragen!

Symbolbild Blumenwiese

Anträ­ge für das Ver­trags­na­tur­schutz­pro­gramm kön­nen noch bis 24. Febru­ar 2021 gestellt werden

Für 2021 besteht wie­der die Mög­lich­keit, für die natur­ver­träg­li­che Nut­zung land­wirt­schaft­li­cher Flä­chen För­der­gel­der zu bean­tra­gen. Neben dem viel­fach genutz­ten KULAP bie­tet das Baye­ri­sche Ver­trags­na­tur­schutz­pro­gramm (VNP) eine gan­ze Rei­he von attrak­ti­ven Ange­bo­ten. Die Anträ­ge kön­nen noch bis zum 24. Febru­ar 2021 gestellt wer­den. Dar­auf weist die Unte­re Natur­schutz­be­hör­de (UNB) am Land­rats­amt Lich­ten­fels hin.

Für Acker­flä­chen, Wie­sen, Wei­den und Tei­che kön­nen Nut­zungs­ver­trä­ge zur Exten­si­vie­rung oder zum Erhalt der Arten­viel­falt abge­schlos­sen wer­den. Die Ver­trä­ge haben eine Lauf­zeit von fünf Jah­ren. Land­be­wirt­schaf­ter wer­den für einen spä­te­ren Mahd­ter­min, exten­si­ve Bewei­dung oder für den Ver­zicht auf Dün­ge- und Pflan­zen­schutz­mit­tel hono­riert, erläu­tert die UNB.

Zusatz­lei­stun­gen, wie bei­spiels­wei­se der Erhalt von Streu­obst­bäu­men oder der Ein­satz einer insek­ten­scho­nen­den Mahd­tech­nik, kön­nen indi­vi­du­ell abge­schlos­sen wer­den. Die För­de­rung trägt durch eine natur­scho­nen­de Bewirt­schaf­tung öko­lo­gisch bedeut­sa­mer Lebens­räu­me dazu bei, die Arten­viel­falt zu schüt­zen und zu verbessern.

Der Natur eine Chan­ce geben und dafür eine berech­tig­te För­de­rung erhal­ten – das klingt nicht nur gut, son­dern hat sich seit vie­len Jah­ren bewährt. Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm erhal­ten Sie bei den Mit­ar­bei­tern der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de am Land­rats­amt Lich­ten­fels. Ger­ne bera­ten die Mit­ar­bei­ter der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de im Rah­men eines Tele­fon­ge­sprächs. Erreich­bar ist die UNB unter der Tele­fon­num­mer 09571/18269.