Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge als Radon-Vor­sor­ge­ge­biet festgelegt

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For­schungs­vor­ha­ben startet

Der Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge wird zum 11. Febru­ar 2021 als Radon-Vor­sor­ge­ge­biet fest­ge­legt. Zu die­sem Zweck wur­de heu­te eine All­ge­mein­ver­fü­gung ver­öf­fent­licht. Die Kri­te­ri­en zur Fest­le­gung von Radon-Vor­sor­ge­ge­bie­ten beru­hen auf dem Strah­len­schutz­ge­setz des Bun­des. Grund­la­ge der Aus­wei­sung sind zwei Pro­gno­se­kar­ten des Bun­des­amts für Strah­len­schutz (BfS) von 2017 und 2020 und eigens durch­ge­führ­te Boden­luft­mes­sun­gen, die vom Baye­ri­schen Lan­des­amt für Umwelt (LfU) beauf­tragt wurden.

Das The­ma Radon wird in Bay­ern durch das LfU behörd­lich betreut. Auf der Inter­net­sei­te des LfU steht ein umfas­sen­des Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot zum The­ma Radon bereit. Das LfU star­tet dar­über hin­aus im Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge beglei­tend zur Fest­le­gung als Radon-Vor­sor­ge­ge­biet ein neu­es Pilot­pro­jekt zu Radon­mes­sun­gen am Arbeits­platz. Ziel ist es, die Daten­la­ge zu ver­bes­sern und wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu sam­meln. Hier­zu kön­nen Arbeit­ge­ber die Mess­ergeb­nis­se ihrer Radon­mes­sun­gen und wei­te­re Daten zu den jewei­li­gen Gebäu­den und Arbeits­plät­zen über­mit­teln. Mit Über­mitt­lung der Daten kann eine Kosten­er­stat­tung für die Radon­mes­sun­gen am Arbeits­platz bean­tragt werden.

Radon ist ein natür­lich vor­kom­men­des Edel­gas. Es ent­steht im Boden und kann über Ris­se und undich­te Fugen in Häu­ser gelan­gen. Radon-Vor­sor­ge­ge­bie­te sind Gebie­te, in denen erwar­tet wird, dass die über das Jahr gemit­tel­te Radon­kon­zen­tra­ti­on in der Luft in min­de­stens 10 Pro­zent der Gebäu­de mit Auf­ent­halts­räu­men oder Arbeits­plät­zen den gesetz­lich fest­ge­leg­ten Refe­renz­wert von 300 Bec­que­rel pro Kubik­me­ter Luft über­schrei­tet. In Radon-Vor­sor­ge­ge­bie­ten ent­steht für Arbeit­ge­ber die gesetz­li­che Ver­pflich­tung, an allen Arbeits­plät­zen im Erd- und Kel­ler­ge­schoß die Radon­kon­zen­tra­ti­on zu mes­sen. Ziel des Strah­len­schutz­rechts ist eine Ver­bes­se­rung des Gesund­heits­schut­zes der Bevöl­ke­rung. Ist der Refe­renz­wert unter­schrit­ten, sind kei­ne wei­te­ren Maß­nah­men erfor­der­lich. Andern­falls lässt sich häu­fig bereits durch regel­mä­ßi­ges Lüf­ten oder das Abdich­ten von Fugen und Ris­sen im Mau­er­werk eine Ver­bes­se­rung errei­chen. Zudem ist laut Gesetz in die­sen Gebie­ten bei Neu­bau­ten neben den über­all ver­pflich­ten­den Maß­nah­men zum Feuch­te­schutz eine wei­te­re Vor­sor­ge­maß­nah­me zum Schutz vor Radon zu ergreifen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind im Inter­net ver­füg­bar unter https://​www​.stmuv​.bay​ern​.de/​t​h​e​m​e​n​/​s​t​r​a​h​l​e​n​s​c​h​u​t​z​/​r​a​d​o​n​_​v​o​r​s​o​r​g​e​g​e​b​i​e​t​e​/​i​n​d​e​x​.​htm.