„Bay­reu­ther Gemein­schaft“ bean­tragt Gewer­be­steu­er­erhö­hung für 2021 auszusetzen

Die Frak­ti­on der Bay­reu­ther Gemein­schaft hat bean­tragt, das der Hebe­sat­zes für die Gewer­be­steu­er für die kom­men­den drei bis fünf Haus­halts­jah­re nicht erhöht wird.

Hin­ter­grund ist, dass der Ober­bür­ger­mei­ster in sei­ner Jah­res­pres­se­kon­fe­renz ange­spro­chen hat, dass er eine Erhö­hung der städ­ti­schen Steu­ern nicht aus­schlie­ßen kann. Die ent­ste­hen­den Ein­nah­me­ver­lu­ste auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie soll­ten mög­li­cher­wei­se mit Steu­er­erhö­hun­gen kom­pen­siert wer­den. Aus­drück­lich erwähnt wur­de in die­sem Zusam­men­hang die Gewer­be­steu­er, die für vie­le Unter­neh­men ein wich­ti­ges Stand­ort­ar­gu­ment ist.

Ein Beschluss zur Bei­be­hal­tung des Gewer­be­steu­er-Hebe­sat­zes für min­de­stens drei Jah­re wür­de für die in Bay­reuth ansäs­si­gen Unter­neh­men eine erheb­li­che Pla­nungs­si­cher­heit bedeu­ten und Sor­ge dafür tra­gen, dass die Attrak­ti­vi­tät des Stand­or­tes Bay­reuth erhal­ten bleibt. Zudem sind vie­le Unter­neh­men durch die Coro­na-Pan­de­mie wirt­schaft­lich geschwächt. Eine Erhö­hung der Gewer­be­steu­er wäre für deren ange­streb­te wirt­schaft­li­che Erho­lung kontraproduktiv.

Even­tu­el­le Ein­nah­me­aus­fäl­le auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie sind nach Ansicht der Bay­reu­ther Gemein­schaft zunächst durch Ein­spa­run­gen aus­zu­glei­chen, ins­be­son­de­re bei den lau­fen­den Kosten. Die BG-Frak­ti­on hat dar­um gebe­ten, eine ent­spre­chen­de Liste von Vor­schlä­gen für Ein­spa­run­gen bis spä­te­stens Herbst 2021 vorzulegen.