Bay­reu­ther Gemein­schaft for­dert Umset­zung eines „Inte­rims­grün­der­zen­trum“

Mit gro­ßer Sor­ge sieht die Bay­reu­ther Gemein­schaft die Ent­wick­lung in Bezug auf die Schaf­fung eines Grün­der­zen­trums. Der Stadt­rat hat Ende des Jah­res 2020 mehr­heit­lich für die Anmie­tung von Räum­lich­kei­ten in der Main­stra­ße 5 gestimmt, um dort ein „Inte­rims­grün­der­zen­trum“ zu etablieren.

Die Bay­reu­ther Gemein­schaft hat am 10. Janu­ar den Antrag gestellt, dass sich der Stadt­rat in sei­ner Sit­zung im Janu­ar erneut mit der The­ma­tik befas­sen möge, da der Ober­bür­ger­mei­ster mit­ge­teilt hat, dass in der Main­stra­ße nur eine „Anlauf­stel­le für Grün­der“ vor­ge­se­hen ist, also eben kei­ne Grün­der dort ein­zie­hen werden.

Nach Ansicht der Bay­reu­ther Gemein­schaft hat der Stadt­rat bei sei­ner Ent­schei­dung im Dezem­ber 2020 der Anmie­tung aber gera­de des­halb zuge­stimmt, weil auf die­se Wei­se kurz­fri­stig Flä­chen für Grün­der zur Ver­fü­gung gestellt wer­den können.

Wenn dies aber gar nicht beab­sich­tigt ist, fußt die Ent­schei­dung des Stadt­ra­tes auf zum Teil unrich­ti­gen Anga­ben im dama­li­gen Sach­be­richt mit Beschlussvorschlag.

Hin­zu kommt: Bera­tun­gen für Grün­der und Vor­trä­ge für Grün­der fan­den und fin­den bereits zum einen durch ver­schie­de­ne Insti­tu­tio­nen statt, zum ande­ren sind Bera­tun­gen und Vor­trä­ge in städ­ti­scher Ver­ant­wor­tung für Grün­der wie bis­her auch in vor­han­de­nen städ­ti­schen Räum­lich­kei­ten möglich.

Die Bay­reu­ther Gemein­schaft for­dert daher den Ober­bür­ger­mei­ster zu einem sorg­sa­me­ren Umgang mit den nicht belie­big ver­mehr­ba­ren finan­zi­el­len Mit­tel der Stadt auf.

Nach Ansicht der BG-Frak­ti­on muss im Stadt­rat zudem auch dis­ku­tiert wer­den, ob vor Ein­rich­tung eines Grün­der­zen­trums bzw. Inte­rims­grün­der­zen­trums nicht zunächst ein ent­spre­chen­des Betrei­ber­kon­zept (städ­ti­sche Dienst­stel­le, eigen­stän­di­ge GmbH, Zweck­ver­band mit Land­kreis oder IHK etc.) ver­ab­schie­det wer­den muss.

Neben dem bereits erwähn­ten Antrag hat die Frak­ti­on der Bay­reu­ther Gemein­schaft zu die­sem Gesamt­kom­plex eine Anfra­ge an den Ober­bür­ger­mei­ster gestellt.

Eine Kopie der Anfra­ge ist für Sie in der Anla­ge beigefügt.

2021–01-18-RIZ Anfra­ge Mainstraße

Die Frak­ti­on der Bay­reu­ther Gemein­schaft sieht in der Anmie­tung der Räum­lich­kei­ten eine erheb­li­che zusätz­li­che finan­zi­el­le Bela­stung, die nicht gerecht­fer­tigt ist, wenn dort ein­zig „Grün­der­be­ra­tung“ und Vor­trä­ge statt­fin­den sollen

Ste­phan Müller

Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Bay­reu­ther Gemeinschaft