Coro­na: Stadt Bay­reuth ord­net wei­te­re Beschrän­kun­gen an

Symbolbild Corona Mundschutz

Die Sie­ben-Tage-Inzi­denz­wer­te bei den Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner haben sich in der Stadt Bay­reuth in den ver­gan­ge­nen Tagen erheb­lich über dem Lan­des­durch­schnitt befun­den. Vor die­sem Hin­ter­grund sieht sich die Stadt­ver­wal­tung zu wei­te­ren Beschrän­kun­gen ver­an­lasst, die am Frei­tag, 22. Janu­ar, in Kraft tre­ten und zunächst bis ein­schließ­lich 31. Janu­ar gelten.

So gel­ten für Besu­che in voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit Behin­de­run­gen, von ambu­lant betreu­ten Wohn­ge­mein­schaf­ten, Alten­hei­men und Senio­ren­re­si­den­zen wei­ter­ge­hen­de Ein­schrän­kun­gen. Die Besuchs­dau­er ist auf 30 Minu­ten beschränkt. Besu­che sind, soweit räum­lich mög­lich, nur außer­halb des Bewoh­ner­zim­mers gestat­tet. Dies gilt selbst­ver­ständ­lich nicht für bett­lä­ge­ri­ge Bewoh­ner. Besu­che in einem Mehr­bett­zim­mer oder Gemein­schafts­zim­mer dür­fen nicht gleich­zei­tig statt­fin­den. Bewoh­ner oder Pati­en­ten, die län­ger als acht Stun­den abwe­send waren, unter­lie­gen einer erwei­ter­ten Corona-Testpflicht.

Für Mit­ar­bei­ter in den genann­ten Ein­rich­tun­gen sowie in Kran­ken­häu­sern greift zudem eine erwei­ter­te Pflicht zum Tra­gen von FFP2-Mas­ken. Glei­ches gilt für die Mit­ar­bei­ter ambu­lan­ter Pfle­ge­dien­ste, die auch einer erwei­ter­ten Test­pflicht in Bezug auf eine Coro­na-Infek­ti­on unterliegen.

Wer sich im Detail über den Inhalt der neu­en All­ge­mein­ver­fü­gung infor­mie­ren will, kann dies auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de tun. Sie steht dort im Wort­laut zur Verfügung.