Wirt­schafts­för­de­rung des Land­krei­ses Forch­heim zur Fass­klau­sel zur Unter­stüt­zung der Brauereigasthöfe

Bierfässer
Das fränkische Problembier in seiner natürlichen Umgebung ...

Dr. Andre­as Rösch, Wirt­schafts­för­de­rung des Land­krei­ses Forchheim:

Ich kann die Ent­täu­schung der Braue­rei­gast­stät­ten voll­kom­men ver­ste­hen. Ein Quote/​Umsatzgrenze erscheint immer unge­recht und tat­säch­lich das Fass­bier anzu­rech­nen wird nicht vie­len Betrie­be aus der Rege­lung als „Misch­be­trieb“ weiterhelfen.

Da man evtl. außer­halb Süd­deutsch­lands die Tra­di­ti­on der „Braue­rei­gast­stät­te“ nicht so kennt, wür­de ich eher eine „Län­der­öff­nungs­klau­sel“ bevor­zu­gen. Dies soll bedeu­ten, dass kon­form mit Bei­hil­fe­recht auch auf bran­chen­spe­zi­fi­sche Beson­der­hei­ten in bestimm­ten Regio­nen (Bun­des­län­dern) ein­ge­gan­gen wer­den kann, also der Frei­staat Bay­ern kon­kret eine Regio­nal­för­de­rung für die­sen Fall anbie­tet. Das hat man ja schon in der Ver­gan­gen­heit mit dem baye­ri­schen Moder­ni­sie­rungs­pro­gramm für Gast­stät­ten erreicht.