Stadt­bau­hof Bay­reuth: Anwoh­ner müs­sen Geh­we­ge räu­men und streuen

Stadt­bau­hof macht auf Regeln der Stra­ßen­rei­ni­gungs­ver­ord­nung aufmerksam

Auf­grund der aktu­ell win­ter­li­chen Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se und zahl­rei­cher Anru­fe besorg­ter Bürger/​innen beim Stadt­bau­hof macht die Stadt­ver­wal­tung auf die in der Stra­ßen­rei­ni­gungs­ver­ord­nung vor­ge­ge­be­ne Pflicht der Anwoh­ner zum Räu­men und Streu­en der Geh­we­ge aufmerksam.

Geh­stei­ge und Wege, die an pri­va­te Grund­stücke angren­zen, müs­sen von den Eigen­tü­mern werk­tags zwi­schen 7 und 20 Uhr von Schnee frei­ge­hal­ten und mit abstump­fen­den Mit­teln wie etwa Sand oder Splitt gestreut wer­den. Ist kein Geh­steig vor­han­den, muss im Rand­be­reich der öffent­li­chen Stra­ße eine min­de­stens 1,20 Meter brei­te Geh­bahn geräumt und gestreut wer­den. Auch in den Fuß­gän­ger­zo­nen ist ein sol­cher Strei­fen zwi­schen der Stra­ßen­grund­stücks­gren­ze und der Ent­wäs­se­rungs­rin­ne zu sichern – und zwar mit einer Brei­te von zwei Meter, in der Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße sogar von vier Meter. Nur bei extre­mer Gefahr, bei­spiels­wei­se bei einem Eis­re­gen oder bei Eis­plat­ten, darf auch Salz gestreut werden.

Die Stadt bit­tet die Haus­be­sit­zer, den Schnee nicht auf die Stra­ße zu schau­feln, denn beim Ein­satz der Räum­fahr­zeu­ge wird die­ser Schnee wie­der zurück­ge­scho­ben. Schnee soll­te auf der Haus­sei­te der Geh­we­ge oder an einer geeig­ne­ten Stel­le auf dem Grund­stück gela­gert wer­den. Und noch eine Bit­te des Bau­hofs: Die rund 800 Streu­gut­bo­xen, die im Stadt­ge­biet auf­ge­stellt wer­den, sind das Vor­rats­la­ger für die Hand­rei­ni­ger der Stadt. Der Inhalt ist nicht für die All­ge­mein­heit bestimmt.

Gera­de in Wohn­ge­bie­ten, die nur geräumt und nicht gestreut wer­den, sind siche­re Geh­bah­nen für Fuß­gän­ger sehr wich­tig. Der Stadt­bau­hof bit­tet dar­um, auch die vom Win­ter­dienst ange­leg­ten Stra­ßen­über­gän­ge an den Kreu­zun­gen zu nut­zen, um sicher über die nicht gestreu­ten Wohn­stra­ßen zu kommen.

Die Stra­ßen­rei­ni­gungs- und ‑siche­rungs­ver­ord­nung steht für ver­tief­te Infor­ma­tio­nen auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de zur Verfügung.