Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 20. Janu­ar 2021

Rege­lun­gen zur Son­der­nut­zung wer­den überarbeitet

Um die Gastro­no­mie in der Coro­na-Kri­se zu unter­stüt­zen, wur­den im zurück­lie­gen­den Som­mer die Außen­ga­stro­no­mie­flä­chen groß­zü­gi­ger ver­ge­ben. Der Umwelt‑, Ver­kehrs- und Pla­nungs­aus­schuss hat nun beschlos­sen, die Erfah­run­gen zu nut­zen und die Rege­lun­gen zur Son­der­nut­zung in Erlan­gen zu über­ar­bei­ten. Unab­hän­gig davon soll auch im kom­men­den Som­mer groß­zü­gig ver­fah­ren werden.

Die Nut­zung von öffent­li­chen Stra­ßen, Wegen und Plät­zen für Waren­aus­la­gen und Außen­be­stuh­lun­gen wird als „Son­der­nut­zung“ bezeich­net. Son­der­nut­zun­gen müs­sen durch die Stadt geneh­migt wer­den. Recht­li­che Grund­la­ge bil­den dabei in erster Linie die „Sat­zung der Stadt Erlan­gen für Son­der­nut­zun­gen an öffent­li­chen Stra­ßen“ und die „Richt­li­nie zur Gestal­tung von Son­der­nut­zun­gen im öffent­li­chen Raum – Bereich Innen­stadt“. Die­se Rege­lun­gen sol­len nun über­ar­bei­tet werden.

Die bestehen­de Rege­lung hat das Ver­trau­en und auch über die Stadt­gren­zen hin­aus Aner­ken­nung gefun­den. Neue Anfor­de­run­gen machen aber eine Anpas­sung not­wen­dig. Dazu gehö­re der Wunsch, die zuneh­mend war­me Wit­te­rung für mehr Außen­ga­stro­no­mie zu nut­zen, eben­so wie der Ruf nach mehr Gestal­tungs­frei­heit, etwa beim Auf­stel­len von Lounge-Möbeln oder Pflan­zen. Durch den Kli­ma­wan­del wer­de es not­wen­dig, für mehr Schat­ten und Küh­lung zu sor­gen. Zudem schaf­fe das neue Mobi­li­täts­kon­zept neue Mög­lich­kei­ten für Son­der­nut­zun­gen im öffent­li­chen Raum und eine Bele­bung der Innen­stadt zu generieren.

„Im zurück­lie­gen­den Pan­de­mie­som­mer haben wir gese­hen, wie die Erlan­ger Gastro­no­mie mit viel Krea­ti­vi­tät unse­re Stadt belebt hat. Die­se Impul­se wol­len wir auf­grei­fen und in das bestehen­de Kon­zept anpas­sen und aktua­li­sie­ren“, sag­te Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik. Unab­hän­gig davon kün­dig­te das Stadt­ober­haupt an, dass man auch im kom­men­den Som­mer groß­zü­gig mit Anträ­gen für Außen­ga­stro­no­mie umge­hen wol­le. „Eine leben­di­ge Knei­pen­sze­ne und anspre­chen­de Gastro­no­mie machen Erlan­gen lebens­wert. Der Lock­down stürzt die­sen Bereich in eine gro­ße Kri­se. Dort, wo wir als Stadt kön­nen, wol­len wir in die­ser Situa­ti­on zumin­dest etwas Hoff­nung und Per­spek­ti­ve geben.“

„Dabei soll aber auch die Stadt­ge­stalt in unse­rer histo­risch, schö­nen Stadt nicht zu kurz kom­men“, so Pla­nungs- und Bau­re­fe­rent Josef Weber. „Dies gilt es zusam­men zu einer zeit­ge­mä­ßen und inno­va­ti­ven Sat­zung umzu­bau­en“, sag­te er.

„Mayors for Peace“-Flagge weht zum Atomwaffenverbotsvertrags-Abschluss

Der von den Ver­ein­ten Natio­nen 2017 ver­ab­schie­de­te Atom­waf­fen­ver­bots­ver­trag tritt am 22. Janu­ar in Kraft, Atom­waf­fen sind ab jetzt völ­ker­recht­lich geäch­tet und ver­bo­ten. Aus die­sem Grund schließt sich die Stadt Erlan­gen, Mit­glied der Mayors for Peace-Orga­ni­sa­ti­on, der bun­des­wei­ten Flag­gen­hissung an. Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik und Man­fred Die­bold vom Erlan­ger Bünd­nis für den Frie­den zie­hen die Fah­ne am Rat­haus auf.

Die Orga­ni­sa­ti­on Mayors for Peace, ein von Hiro­shi­ma geführ­tes, welt­wei­tes Städ­te­bünd­nis mit rund 8.000 Mit­glie­dern, dar­un­ter 700 Städ­te in Deutsch­land, begrüßt das Inkraft­tre­ten des Ver­tra­ges. Städ­te mit ihrer wich­ti­gen Infra­struk­tur und einer hohen Bevöl­ke­rungs­zahl gel­ten nach wie vor als vor­ran­gi­ge Zie­le im Fal­le eines nuklea­ren Angriffes.

Haus­halts­be­fra­gun­gen für Mikro­zen­sus 2021 

Auch im Jahr 2021 wer­den im gesam­ten Bun­des­ge­biet wie­der amt­li­che Haus­halts­be­fra­gun­gen, der Mikro­zen­sus, durch­ge­führt. Zweck die­ser seit 1957 jähr­lich statt­fin­den­den reprä­sen­ta­ti­ven Erhe­bung ist es, aktu­el­le Daten über die wirt­schaft­li­che und sozia­le Lage der Bevöl­ke­rung zu gewinnen.

Wie die Sta­ti­stik­stel­le der Stadt­ver­wal­tung infor­miert, erfolgt die Aus­wahl der zu befra­gen­den Haus­hal­te nach einem bun­des­ein­heit­li­chen Zufalls­ver­fah­ren. In Bay­ern wer­den rund 60.000 Haus­hal­te, dar­un­ter etwa 600 aus Erlan­gen, durch Beauf­trag­te des Baye­ri­schen Lan­des­amts für Sta­ti­stik und Daten­ver­ar­bei­tung befragt. Die Fra­gen bezie­hen sich neben Anga­ben zur Per­son auf wei­te­re The­men­be­rei­che wie z. B. der wirt­schaft­li­chen und sozia­len Lage der Befrag­ten. Für den über­wie­gen­den Teil der Fra­gen besteht nach dem Mikro­zen­sus­ge­setz für bis zu vier auf­ein­an­der fol­gen­de Jah­re Aus­kunfts­pflicht. Die Befra­gun­gen fin­den ganz­jäh­rig statt, wobei jeder aus­ge­wähl­te Haus­halt nur ein­mal im Jahr befragt wird.

Die Inter­view­er, die für die Erhe­bung spe­zi­ell geschult wur­den und zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet sind, kün­di­gen ihre Besu­che bei den Haus­hal­ten schrift­lich an und legi­ti­mie­ren sich mit einem Aus­weis des Baye­ri­schen Sta­ti­sti­schen Lan­des­amts. Daten­schutz und Geheim­hal­tung sind laut Mit­tei­lung die­ser Behör­de umfas­send gesetz­lich gewährleistet.

Neben dem per­sön­li­chen oder tele­fo­ni­schen Inter­view besteht für jeden Haus­halt auch die Mög­lich­keit, den Erhe­bungs­bo­gen selbst aus­zu­fül­len und per Post an das Sta­ti­sti­sche Lan­des­amt ein­zu­sen­den. Die Teil­nah­me ist auch im Wege der Online-Befra­gung mög­lich. Die Gesamt­ergeb­nis­se wer­den ver­öf­fent­licht und ste­hen Poli­tik, Ver­wal­tung, Wis­sen­schaft und Medi­en, aber auch inter­es­sier­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zur Verfügung.