Neue­run­gen beim Coro­na-Test­zen­trum in Kronach

Symbolbild Corona Mundschutz

Ab Mon­tag, 25. Janu­ar, befin­det sich die Coro­na-Test­strecke im Land­kreis Kro­nach in neu­en Hän­den. Zu die­sem Zeit­punkt über­nimmt der exter­ne Anbie­ter „Vito­lus“ die vor­han­de­ne Infra­struk­tur des Land­krei­ses für Coro­na-Abstri­che in der Indu­strie­stra­ße in Kronach.

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die einen Coro­na-Abstrich ab der kom­men­den Woche benö­ti­gen, kön­nen sich ab sofort über das Online­por­tal des neu­en Betrei­bers (https://​www​.vito​lus​.de/​k​r​o​n​ach) regi­strie­ren. Soll­te die Mög­lich­keit einer elek­tro­ni­schen Anmel­dung nicht gege­ben sein, ist alter­na­tiv eine tele­fo­ni­sche Anmel­dung mög­lich. Die Hot­line des Betrei­bers für tele­fo­ni­sche Anmel­dun­gen ist von Mon­tag bis Frei­tag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Tele­fon­num­mer 089 904 212 661 erreichbar.

Das Test­zen­trum befin­det sich auch wei­ter­hin in der Indu­strie­stra­ße in Kro­nach (Park­platz gegen­über der Fir­ma Loe­we). Es ist not­wen­dig, zum Abstrich mit einer FFP2-Mas­ke zu erschei­nen. Mit­ge­bracht wer­den muss ein Licht­bild­aus­weis, wobei eine Ver­si­cher­ten­kar­te und die Online-Ter­min­be­stä­ti­gung nicht vor­ge­legt wer­den müs­sen. Zudem wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass 15 Minu­ten vor dem Test nicht geges­sen, getrun­ken oder geraucht wer­den soll.

Die Befund­über­mitt­lung durch das Labor an die Pro­ban­den erfolgt per E‑Mail oder SMS. Soll­ten die digi­ta­len Zustell­we­ge nicht mög­lich sein, erfolgt dies per Post.

Testun­gen, die noch bis ein­schließ­lich Frei­tag, 22. Janu­ar, durch­ge­führt wer­den müs­sen, kön­nen wei­ter­hin über das Kro­na­cher Gesund­heits­amt unter der Tele­fon­num­mer 09261 678–777 ange­mel­det werden.

Was bedeu­tet das Abstrich­ergeb­nis für die Probanden?

SARS-CoV-2-PCR: posi­ti­ver Befund

Das zustän­di­ge Gesund­heits­amt erhält den Befund­be­richt über die Labor­mel­dung gemäß § 7 des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes. Das Gesund­heits­amt benach­rich­tigt die betref­fen­den Per­so­nen tele­fo­nisch und infor­miert sie über den wei­te­ren Ablauf, ins­be­son­de­re die Ver­pflich­tung zur Iso­la­ti­on. Das Gesund­heits­amt ermit­telt auch die Kon­takt­per­so­nen und gibt die­sen die erfor­der­li­chen Handlungsanweisungen.

SARS-CoV-2-PCR: nega­ti­ver Befund

Ein nega­ti­ver Befund bedeu­tet für Sie, dass sie zum Zeit­punkt des Abstrichs kei­ne Merk­ma­le oder Hin­wei­se auf die Erkran­kung COVID-19 auf­ge­wie­sen haben.