Frak­ti­on Grü­nes Bam­berg: „Geschäfts­ord­nung des Bam­ber­ger Stadt­rats ist für Auf­klä­rung rund um Son­der­zah­lun­gen nicht relevant“

Rich­tig­stel­lung: die in die­ser Pres­se­mit­tei­lung ent­hal­te­ne Behaup­tung, dass die Geschäfts­ord­nung des Stadt­rats mit den Stim­men der Frak­ti­on CSU/BA ver­ab­schie­det wur­de, ist falsch. Die­se Dar­stel­lung beruht auf einem ver­se­hent­li­chen Irr­tum, wir erhal­ten sie nicht aufrecht.
Stadt­rats­frak­ti­on GRUE­NES BAMBERG

Die Frak­ti­on CSU/BA for­dert, die Geschäfts­ord­nung des Stadt­rats zu ändern um damit schnel­le­re Akten­ein­sicht in den Prüf­be­richt zu errei­chen. Dazu nimmt die Frak­ti­on Grü­nes Bam­berg wie folgt Stel­lung:

Die Geschäfts­ord­nung des Stadt­rats wur­de auch mit den Stim­men der Frak­ti­on CSU/BA im Stadt­rat ver­ab­schie­det. Es han­delt sich hier­bei nicht um einen, wie behaup­tet, Beschluss der Grün-Roten Kooperation.

Dass die Akten­ein­sicht durch Stadt­rats­mit­glie­der durch die neue Geschäfts­ord­nung erschwert wor­den sei, ist eben­falls nicht zutref­fend. Außer­dem hat die Mög­lich­keit der Ein­sicht­nah­me in den Prüf­be­richt nichts mit der Geschäfts­ord­nung des Stadt­rats zu tun. Die Rechts­grund­la­ge hier­für ist die Baye­ri­sche Gemeindeordnung.

Unge­ach­tet der o. g. Punk­te hät­te der RPA in den ver­gan­ge­nen Jah­ren jeder­zeit sei­ne Prü­fungs­auf­ga­be (auf­grund der bereits 2013 bekann­ten Vor­fäl­le) wahr­neh­men kön­nen und müs­sen, hier beson­ders die bei­den Vor­sit­zen­den, die von 2011 bis 2020 durch­gän­gig von der CSU-Frak­ti­on gestellt wur­den! Wir als Grü­nes Bam­berg wol­len eine lücken­lo­se Auf­klä­rung und wer­den dabei auch genau hin­se­hen, ob und wel­che Ver­säum­nis­se es durch die CSU im RPA gab.