Betrun­ke­ner Bad Rodach­er ver­letzt sich beim Haareschneiden

Symbolbild Polizei

BAD RODACH, LKR. COBURG. Zu einem außer­ge­wöhn­li­chen Ein­satz von Poli­zei und Ret­tungs­dienst kam es am Mon­tag um 21 Uhr in Bad Rodach.

Ein 26-Jäh­ri­ger ver­such­te am Abend mit einer elek­tri­schen Haar­schnei­de­ma­schi­ne sein Haupt­haar zu kür­zen. Beim Umgang mit dem Gerät schnitt sich der Mann tief in die Kopf­haut. Er zog sich dabei eine stark blu­ten­de Wun­de am Kopf zu. Fotos von sei­nem Miss­ge­schick, mit einer grö­ße­ren Blut­la­che auf dem Boden der Woh­nung, schick­te der 26-Jäh­ri­ge per Smart­phone wie­der­um an einen Bekann­ten. Von der gro­ßen Blut­men­ge geschockt ging der Bekann­te zunächst von einem Sui­zid­ver­such sei­nes Freun­des aus und ver­stän­dig­te die Inte­grier­te Leit­stel­le von Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst in Ebers­dorf bei Coburg. Neben einem Ret­tungs­wa­gen wur­de sofort eine Poli­zei­strei­fe nach Bad Rodach ent­sandt. Vor Ort war schnell klar, dass es sich nicht um einen Sui­zid­ver­such, son­dern ledig­lich um einen häus­li­chen Unfall des Bad Rodach­ers han­del­te. Der 26-Jäh­ri­ge hat­te sich mit dem Haar­schnei­der am Kopf der­art schwer ver­letzt, dass er vom Ret­tungs­dienst in eine Kli­nik gebracht wer­den musste.

Wäh­rend der Sach­ver­halts­auf­nah­me stell­te sich her­aus, dass der Mann wäh­rend sei­nes Haar­schnei­de­ver­suchs deut­lich alko­ho­li­siert war. Ein Alko­hol­test ergab einen Wert von 2,16 Pro­mil­le. Die Alko­ho­li­sie­rung des Man­nes hat­te am Mon­tag­abend wohl nicht uner­heb­lich zur unsi­che­ren Hand­ha­be des Haar­schnei­ders und der dar­aus resul­tie­ren­den Ver­let­zung des Man­nes beigetragen.