Bam­ber­ger FW-BuB-FDP-Frak­ti­on zur Rat­haus-Affä­re: „Demo­kra­tie braucht Gewal­ten­tei­lung und Kontrolle“

Demo­kra­tie braucht Gewal­ten­tei­lung und Kon­trol­le – Rol­le des Stadt­ra­tes als demo­kra­ti­sche Ver­tre­tung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger stärken

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

die aktu­el­le Dis­kus­si­on über die Bonus­zah­lun­gen der Stadt­ver­wal­tung zeigt deut­lich: Die vor­han­de­nen Struk­tu­ren und Regeln zur Kon­trol­le der Ver­wal­tung durch den Stadt­rat und zur Aus­übung der demo­kra­ti­schen Auf­ga­ben und Rech­te des Stadt­ra­tes sind in Bam­berg nicht ausreichend.

Es kann nicht sein, dass über Jah­re hin­weg ein hoher Betrag für Bonus­zah­lun­gen an Mit­ar­bei­ter der Ver­wal­tung aus­ge­ge­ben wird, ohne dass der Stadt­rat davon Kennt­nis erhält oder die­ses Vor­ge­hen gebil­ligt hat.

Es kann zudem nicht sein, dass immer stär­ker Eil­ver­fü­gun­gen des Ober­bür­ger­mei­sters die in der Geschäfts­ord­nung klar gere­gel­te Zustän­dig­keit des Stadt­ra­tes bei Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten aushebeln.

Und es kann außer­dem nicht sein, dass Bean­stan­dun­gen der über­ört­li­chen Rech­nungs­prü­fung über Jah­re hin­weg von der Ver­wal­tung offen­sicht­lich igno­riert werden.

Daher ist es not­wen­dig, die vor­han­de­nen Regeln und Struk­tu­ren grund­le­gend zu verbessern.

Wir stel­len des­halb fol­gen­de vier Anträge:

Antrag 1: Grund­le­gen­de Reform des Rechnungsprüfungswesens

Das Ver­wal­tungs­han­deln muss bes­ser über­wacht und regel­mä­ßi­ger über­prüft wer­den. Zu die­sem Zweck wird das Rech­nungs­prü­fungs­we­sen inner­halb der Stadt­ver­wal­tung grund­le­gend refor­miert, indem die Arbeit des Rech­nungs­prü­fungs­am­tes stär­ker mit der Arbeit des Rech­nungs­prü­fungs-aus­schus­ses ver­knüpft wird:

a) Künf­tig infor­miert das Rech­nungs­prü­fungs­amt jähr­lich den Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss in geeig­ne­ter Form über die Grund­zü­ge sei­nes anvi­sier­ten regu­lä­ren Über­prü­fungs­pro­gramms für ein Jahr auf der Basis der gesetz­li­chen Vor­ga­ben und der Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss erhält in einem eige­nen festen Tages­ord­nungs­punkt die Mög­lich­keit, die­ses Pro­gramm für die Arbeit des Rech­nungs­prü­fungs­am­tes durch eige­ne Prüf­auf­trä­ge zu ergänzen.

b) Außer­dem wird jeder Prü­fungs­be­richt – sowohl der ört­li­che Rech­nungs­prü­fungs­be­richt als auch der Bericht der über­ört­li­chen Prü­fung – künf­tig tur­nus­mä­ßig zwei­mal behan­delt. Das erste Mal zur Klä­rung der Sach­ver­hal­te und zur Bespre­chung von Kon­se­quen­zen aus dem Bericht (wie bis­her). Das zwei­te Mal ein Jahr spä­ter zur tur­nus­mä­ßi­gen Über­prü­fung, ob die Ver­wal­tung die bei der ersten Behand­lung zuge­sag­ten Ände­run­gen tat­säch­lich umge­setzt hat (neu).

Dar­über hin­aus ist im Fal­le von gra­vie­ren­den Bean­stan­dun­gen durch die ört­li­che oder über­ört­li­che Rech­nungs­prü­fung künf­tig nicht nur der Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss, son­dern auch der Stadt­rat als Gan­zes zu informieren.

Antrag 2: Ände­rung der Geschäfts­ord­nung zur Stär­kung der demo­kra­ti­schen Mit­wir­kung des Stadt­ra­tes, ins­be­son­de­re bei Personalentscheidungen

Die Geschäfts­ord­nung des Stadt­ra­tes soll an fol­gen­der Stel­le ergänzt wer­den: Füge ein in § 12 fol­gen­de Pas­sa­ge als neu­en Absatz 3: „Um die Not­wen­dig­keit von Eil­ver­fü­gun­gen des Ober­bür­ger­mei­sters nach Art. 37 (3) der Gemein­de­ord­nung mög­lichst zu ver­mei­den, kön­nen Ange­le­gen­hei­ten aus Sena­ten, die eil­be­dürf­tig sind, unab­hän­gig von ihrer The­ma­tik immer auch in der Voll­sit­zung des Stadt­ra­tes oder im Finanz­se­nat behan­delt wer­den. Vor der Anwen­dung des Art. 37 (3) der Gemein­de­ord­nung ist der Ober­bür­ger­mei­ster ver­pflich­tet, zunächst alle Mög­lich­kei­ten der Befas­sung von Stadt­rats­gre­mi­en mit der ordent­li­chen Behand­lung der Vor­gän­ge auszuschöpfen.

Erweist sich den­noch eine Eil­ver­fü­gung in einer Per­so­nal­an­ge­le­gen­heit als not­wen­dig, so legt der Ober­bür­ger­mei­ster gegen­über dem zustän­di­gen Per­so­nal­se­nat in der näch­sten Sit­zung in schrift­li­cher Form dar, war­um bei einer sol­chen Per­so­nal­ent­schei­dung Eil­be­dürf­tig­keit nach Art. 37 (3) gege­ben war.“

Antrag 3: Unter­la­gen aller Sena­te sol­len trans­pa­rent für alle Mit­glie­der des Stadt­rats ein­seh­bar sein

Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, künf­tig allen Mit­glie­dern des Stadt­rats die Unter­la­gen aller Sena­te, inklu­si­ve Per­so­nal­se­nat (Berich­te der Ver­wal­tung, Beschluss­vor­schlä­ge und Pro­to­kol­le), über das Rats­in­for­ma­ti­ons­sy­stem All­ris zur Ver­fü­gung zu stel­len – sowohl in Bezug auf öffent­li­che als auch nicht­öf­fent­li­che Tages­ord­nungs­punk­te. Die Ver­schwie­gen­heits­pflicht bei nicht­öf­fent­li­chen Tages­ord­nungs­punk­ten gilt dann für alle Stadt­rä­tin­nen und Stadträte.

Antrag 4: Infor­ma­ti­on des Stadtrats

Die Ver­wal­tung infor­miert den Stadt­rat tur­nus­mä­ßig ein­mal jähr­lich über alle Vor­fäl­le im Bereich Daten­schutz­ver­let­zun­gen und über alle bei Gericht anhän­gi­gen Rechtsstreitigkeiten.

Bereits im Vor­aus vie­len Dank für Ihre Bemü­hun­gen und die Bemü­hun­gen der Stadtverwaltung!

Mit freund­li­chen Grüßen
Clau­dia John, FW-Stadträtin
Danie­la Rein­fel­der, BuB-Stadträtin
Mar­tin Pöh­ner, FDP-Stadtrat