FFP2-Pflicht ab 19. Janu­ar auch an der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH

Symbolbild Corona

Beim Ein­kau­fen, im Zug oder im Bus: Ab dem kom­men­den Mon­tag, 18. Janu­ar, gilt die FFP 2‑Maskenpflicht. Die­ser Vor­ga­be der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung schließt sich die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH an. Das heißt: Wer ab Mon­tag als

  • Besu­cher (mit Ausnahmegenehmigung)
  • Pati­ent eines MVZ oder in Ein­zel­fäl­len zur sta­tio­nä­ren Aufnahme
  • Begleit­per­son oder als
  • Lieferant/​Handwerker/​Geschäftspartner

das Kli­ni­kum oder die Kli­nik Hohe War­te betre­ten möch­te, braucht zwin­gend eine FFP-2-Mas­ke. Bit­te sor­gen Sie vor, besor­gen Sie sich eine sol­che Mas­ke. Wir kön­nen kei­ne Aus­nah­men machen.