Stadt Coburg erlässt neue Corona-Regeln

Symbolbild Corona Mundschutz

In der Stadt Coburg gel­ten seit 11.1.21 die Coro­na-Regeln des Frei­staa­tes Bay­ern. Damit darf unter ande­rem ein Haus­halt nur noch eine ande­re Per­son aus einem ande­ren Haus­halt tref­fen. Aller­dings sind die Haus­hal­te nicht mehr auf einen festen ande­ren Haus­halt festgelegt.

In der Stadt herrscht weiterhin Maskenpflicht auf den in der Grafik rot gefärbten Bereichen.

In der Stadt herrscht wei­ter­hin Mas­ken­pflicht auf den in der Gra­fik rot gefärb­ten Bereichen.

„Wir fol­gen hier den Vor­ga­ben des Frei­staa­tes“, sag­te Coburgs Ober­bür­ger­mei­ster Domi­nik Sau­er­teig. „Ich möch­te die Cobur­ge­rin­nen und Cobur­ger aber dar­um bit­ten, gesell­schaft­li­che Akti­vi­tä­ten bis Ende Janu­ar zurück­zu­fah­ren und sich mit so wenig wie mög­lich ande­ren Haus­hal­ten zu tref­fen. Die Infek­ti­ons­zah­len stei­gen in Coburg wie­der. Das liegt nach Aus­kunft der Exper­ten dar­an, dass sich lei­der eini­ge nicht oder nicht aus­rei­chend an die Beschrän­kun­gen hal­ten. So schaf­fen wir es nicht, von den hohen Inzi­denz­wer­ten her­un­ter­zu­kom­men“, mahn­te der OB. Zudem bat der OB, mög­lichst häu­fig Mas­ken zu tra­gen: „Wir müs­sen wei­te­re Infek­tio­nen ver­hin­dern und die Men­schen der Risi­ko­grup­pen schützen.“

Wegen der hohen Inzi­denz­wer­te gilt in Coburg die 15-Kilo­me­ter-Regel. Damit sind tou­ri­sti­sche und Aus­flü­ge zum Sport nur im Umkreis von 15 Kilo­me­tern ab der Stadt­gren­ze erlaubt. Ein Ver­las­sen die­ses Radi­us ist nur beim Vor­lie­gen trif­ti­ger Grün­de wie Ein­käu­fe, Arbei­ten oder Fahrt zum Lebens­part­ner möglich.

Zudem bestehen in Coburg fol­gen­de Ein­schrän­kun­gen über die baye­ri­schen Rege­lun­gen hinaus:

  • Behör­den­gän­ge sind nur gestat­tet, wenn ein per­sön­li­ches Erschei­nen zwin­gend erfor­der­lich ist.
  • Got­tes­dien­ste innen sind wei­ter unter­sagt, im Frei­en sind sie auf 50 Per­so­nen begrenzt.
  • Auch Ver­samm­lun­gen in geschlos­se­nen Räu­men sind unter­sagt. Im Frei­en sind Ver­samm­lun­gen auf 25 Per­so­nen und eine Dau­er von 60 Minu­ten beschränkt, es ist ein Abstand von min­de­stens zwei Metern zwi­schen den Betei­lig­ten einzuhalten.
  • In Pfle­ge­ein­rich­tun­gen herrscht FFP2-Mas­ken­pflicht. Die Besuchs­dau­er ist auf 30 Minu­ten beschränkt.
  • Bei Beer­di­gun­gen ist die musi­ka­li­sche Beglei­tung auch ohne MNS durch eine Ein­zel­per­son mit gro­ßem Abstand (5 Meter) erlaubt.

In der Stadt herrscht wei­ter­hin Mas­ken­pflicht auf den in der Gra­fik rot gefärb­ten Bereichen.