Für den Land­kreis Lich­ten­fels gilt ab sofort die „15-km-Regel“

Symbolbild Corona

Ab sofort sind tou­ri­sti­sche Tages­aus­flü­ge für Per­so­nen, die im Land­kreis Lich­ten­fels woh­nen, nur in einem Umkreis von 15 Kilo­me­tern um die Wohn­ort­ge­mein­de zuläs­sig – Neu: Anmel­dung für Impfungen

"15-km-Regel"

„15-km-Regel“

Am Mon­tag ist die Ver­ord­nung zur Ände­rung der 11. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung in Kraft getre­ten. Infol­ge die­ser und auf­grund der Tat­sa­che, dass der Land­kreis Lich­ten­fels seit Sonn­tag über einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 200 liegt, gilt auch hier ab sofort die so genann­te „15-km-Regel“. Das heißt: Tou­ri­sti­sche Tages­aus­flü­ge für Per­so­nen, die im Land­kreis Lich­ten­fels woh­nen, sind der­zeit nur in einem Umkreis von 15 Kilo­me­tern um die Wohn­ort­ge­mein­de zulässig.

Die­se Rege­lung kann frü­he­stens wie­der ent­fal­len, wenn der Inzi­denz­wert von 200 seit min­de­stens 7 Tagen in Fol­ge unter­schrit­ten wird. Gemäß § 25 Abs. 1 der 11. Bay­er. Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung gilt, dass, wenn in einem Land­kreis der Inzi­denz­wert von 200 Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na-Virus SARS-CoV‑2 je 100.000 Ein­woh­ner inner­halb von sie­ben Tagen über­schrit­ten wird, tou­ri­sti­sche Tages­aus­flü­ge in einem Umkreis von 15 Kilo­me­ter um die Wohn­ort­ge­mein­de hin­aus unter­sagt sind.

Die­se Rege­lung erfasst aus­schließ­lich tou­ri­sti­sche Tages­rei­sen, das heißt in erster Linie Aus­flü­ge, die der Frei­zeit­ge­stal­tung (z.B. Wan­dern, Spa­zie­ren­ge­hen, frei­zeit­sport­li­che Akti­vi­tä­ten etc.) die­nen. Hier­zu wird die Bewe­gungs­frei­heit auf einen Radi­us von 15 Kilo­me­ter um den Wohn­ort her­um begrenzt. Maß­geb­lich dafür ist die Gemein­de­gren­ze der Wohnortgemeinde.

Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on infor­miert jeden Tag über jene Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te in Bay­ern, für die auf­grund einer Sie­ben-Tage-Inzi­denz von mehr als 200 Fäl­len pro 100.000 Ein­woh­nern die ’15-km-Regel‘ für tou­ri­sti­sche Tages­aus­flü­ge gilt, sowie über die Regio­nen, in denen tou­ri­sti­sche Tages­rei­sen unter­sagt wurden:
https://​www​.coro​na​-kata​stro​phen​schutz​.bay​ern​.de/​h​o​t​s​p​o​t​r​e​g​i​o​n​e​n​/​i​n​d​e​x​.​php

Anmel­dung für Impfungen

Ab sofort kann man sich für Imp­fun­gen auf einer bay­ern­weit ein­heit­li­chen Impf-Platt­form anmel­den und auf eine War­te­li­ste set­zen las­sen. Seit heu­te gibt es für die auf der Prio­ri­tä­ten­li­ste ste­hen­den Per­so­nen­kreis die Mög­lich­keit sich für eine Imp­fung anzumelden.
Unter https://​impf​zen​tren​.bay​ern/ ist dies ab sofort möglich.

„Ich freue mich, dass es nun die­se bay­ern­wei­te Anmel­de­mas­ke gibt. Wir als Land­kreis haben kei­ne eige­ne Lösung geba­stelt, son­dern auf die­se bay­ern­weit ein­heit­lich Lösung gewar­tet. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den dann benach­rich­tigt, wenn Impf­stoff zur Ver­fü­gung steht und Sie in unse­rem Impf­zen­trum geimpft wer­den kön­nen“, erklärt Land­rat Chri­sti­an Meiß­ner das neue Online-Tool.

„Sobald unse­re Mit­ar­bei­ter an der Hot­line geschult sind, kön­nen wir auch den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern im Land­kreis, die kein Inter­net haben, eine Ein­tra­gung ermög­li­chen. Der­zeit gibt es lei­der kei­ne frei­en Ter­mi­ne im Impf­zen­trum. Da wir auch in der zwei­ten Kalen­der­wo­che des Jah­res 2021 nur sehr gerin­ge Men­gen an Impf­stoff erhal­ten, der aller­dings für die Bewoh­ner und das Per­so­nal in sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen bestimmt ist, kön­nen wir aktu­ell kei­ne neu­en Ter­mi­ne ver­ge­ben – weder online, noch in der Hot­line. Ger­ne wür­den wir mehr Men­schen imp­fen. Auch per­so­nell wäre das sehr gut mög­lich, denn die Aus­la­stung im Impf­zen­trum und bei den Mobi­len Teams liegt der­zeit bei 25 bis 30 Pro­zent. Doch lei­der kön­nen wir nicht mehr imp­fen, weil uns nicht mehr Impf­stoff gelie­fert wird“, erläu­tert der Land­kreis-Chef und bit­tet um noch etwas Geduld.