Ver­fah­ren am Land­ge­richt Bam­berg in der 2. Kalen­der­wo­che 2021

Symbolbild Justiz

In der 2. Kalen­der­wo­che 2021 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 52-jäh­ri­gen B. wegen Ver­ge­wal­ti­gung in drei Fäl­len am 11.01.2021, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 31 KLs 1105 Js 12065/19).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, im Zeit­raum November/​Dezember 2018 in sei­ner Woh­nung im Land­kreis Forch­heim in drei Fäl­len gegen­über sei­ner dama­li­gen Lebens­ge­fähr­tin sexu­ell über­grif­fig gewor­den zu sein.

Ende Novem­ber 2018 soll der Ange­klag­te mit ihr, trotz ihrer ver­ba­len und kör­per­li­chen Gegen­wehr, den vagi­na­len Geschlechts­ver­kehr durch­ge­führt haben.

Anfang Dezem­ber 2018 soll der Ange­klag­te sich zu sei­ner dama­li­gen Lebens­ge­fähr­tin in die Bade­wan­ne gesetzt und trotz ihrer ver­ba­len Gegen­wehr einen Fin­ger in ihre Schei­de ein­ge­führt haben.

Etwa eine Woche spä­ter soll der Ange­klag­te sei­ner schla­fen­den dama­li­gen Lebens­ge­fähr­tin einen Fin­ger in die Schei­de ein­ge­führt haben. Nach ihrer Auf­for­de­rung, sie in Ruhe zu las­sen, soll er sich mit dem Ober­kör­per auf den Rücken der Geschä­dig­ten gelegt haben, so dass sie sich nicht mehr bewe­gen konn­te, und mit ihr den vagi­na­len Geschlechts­ver­kehr voll­zo­gen haben.

Fort­set­zungs­ter­min: 12.01.2021, 09:00 Uhr

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 33-jäh­ri­gen W. wegen uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge am 15.01.2021, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 33 KLs 2106 Js 10652/20).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, im Juli 2020 von sei­nem Wohn­ort in Nord­rhein-West­fa­len aus an eine Per­son im Land­kreis Haß­ber­ge 2 Kilo­gramm Amphet­amin zum Preis von 9.000,00 Euro auf Kom­mis­si­on ver­äu­ßert zu haben, um hier­durch Gewinn zu erzie­len. Das Rausch­gift soll durch einen Kurier am 10.07.2020 auf einem Park­platz in Knetz­gau über­ge­ben wor­den sein.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 22.01.2021, 05.02.2021, 15.02.2021, jeweils 09:00 Uhr


Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.

Orga­ni­sa­to­ri­scher Hin­weis: Der­zeit fin­den auf­grund der „Coro­na-Kri­se“ stren­ge Ein­gangs­kon­trol­len statt. Bei Betre­ten des Gerichts­ge­bäu­des ist eine Selbst­aus­kunft zu COVID- 19 auszufüllen.

Das Selbst­aus­kunfts­form­blatt fin­det sich unter fol­gen­dem Link: https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​b​a​m​b​e​rg/

Aus Zeit­er­spar­nis­grün­den kann die­ses im Vor­feld schon aus­ge­druckt, aus­ge­füllt und mit­ge­bracht werden.