Bam­berg: OB Star­ke akzep­tiert Straf­be­fehl nicht

Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke äußert sich zu dem Straf­be­fehl wegen angeb­li­cher Ver­let­zung eines Dienst­ge­heim­nis­ses im Zuge der Kom­mu­nal­wahl 2020: 

„Das Amts­ge­richt Bam­berg hat einen Straf­be­fehl wegen angeb­li­cher Ver­let­zung eines Dienst­ge­heim­nis­ses im Zuge der Kom­mu­nal­wahl 2020 erlas­sen. Auch wenn die Geld­stra­fe nur 60 Tages­sät­ze beträgt, habe ich sofort Ein­spruch ein­ge­legt. Es ist mir wich­tig, dass ich dies früh­zei­tig trans­pa­rent mache und offen kom­mu­ni­zie­re“, sag­te Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke. „Die­ser Straf­be­fehl beruht dar­auf, dass ich wahl­be­rech­tig­te Bür­ger in ihrer Mut­ter­spra­che ange­schrie­ben hat­te, nach­dem von der zustän­di­gen Mel­de­be­hör­de die förm­lich ange­frag­ten Daten über­mit­telt wor­den waren. Den damit ver­bun­de­nen Vor­wurf, bewusst gegen das Mel­de­ge­setz ver­sto­ßen zu haben, wei­se ich zurück.“

Zum Hin­ter­grund: Im Zuge des Wahl­kamp­fes zur baye­ri­schen Kom­mu­nal­wahl 2020 hat die Bam­ber­ger SPD ein Schrei­ben an wahl­be­rech­tig­te EU-Bür­ger ohne deut­sche Staats­bür­ger­schaft in der jewei­li­gen Lan­des­spra­che ver­sen­det. Die Adress­da­tei­en wur­den unter Anga­be der Staats­an­ge­hö­rig­keit vom Bam­ber­ger Ord­nungs­amt an die SPD über­ge­ben. Eine Her­aus­ga­be von Adress­da­ten an poli­ti­sche Par­tei­en ist im Zuge der Wahl­wer­bung grund­sätz­lich zuläs­sig. Nicht zuläs­sig ist jedoch die Wei­ter­ga­be des Merk­mals „Staats­an­ge­hö­rig­keit“. Dies wur­de übersehen.

Ober­bür­ger­mei­ster Star­ke beton­te: „Als Dienst­herr der Stadt­ver­wal­tung bedaue­re ich die­sen Feh­ler sehr und ent­schul­di­ge mich dafür. Die Stadt­ver­wal­tung hat umge­hend Sor­ge getra­gen, dass für die Zukunft ein sol­cher Feh­ler ver­mie­den wird.“