Land­kreis Bay­reuth infor­miert: Len­kung des Besu­cher­an­sturms in Wintersportgebieten

Nach über­ein­stim­men­den Medi­en­be­rich­ten haben sich Bund und Län­der heu­te auf Bewe­gungs­ein­schrän­kun­gen geei­nigt: Ab einer Sie­ben-Tage-Inzi­denz von 200 (Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner inner­halb von sie­ben Tagen) soll es eine Ein­schrän­kung des Bewe­gungs­ra­di­us auf 15 Kilo­me­ter um den Wohn­ort geben, sofern kein trif­ti­ger Grund vor­liegt. Ein­kau­fen, Rei­sen und tages­tou­ri­sti­sche Aus­flü­ge sol­len dabei nicht als trif­ti­ger Grund gelten.

Die­ser 15-km-Radi­us rund um den Wohn­ort wird die Pro­ble­ma­ti­ken des Besu­cher­an­sturms in Win­ter­sport­ge­bie­ten, so auch im Fich­tel­ge­bir­ge rund um den Och­sen­kopf, aller Vor­aus­sicht nach weit­ge­hend lösen. Es wird sei­tens des Land­rats­am­tes Bay­reuth daher (zunächst) abge­war­tet wer­den, ob (und wann) der 15-km-Bewe­gungs­ra­di­us wie ange­kün­digt in Kraft tre­ten wird.