Mini­ste­rin Michae­la Kani­ber: „Kleinst­un­ter­neh­men sichern Grundversorgung“

Fünf Mil­lio­nen Euro im Rah­men der Dorferneuerung

Dorf­lä­den, Bäcker und Metz­ger, Dorf­wirts­häu­ser und Hand­werks­be­trie­be – alle sichern die Grund­ver­sor­gung im länd­li­chen Raum. Wie die für die Länd­li­che Ent­wick­lung zustän­di­ge Agrar­mi­ni­ste­rin Michae­la Kani­ber mit­teil­te, wur­den im Jahr 2020 Inve­sti­tio­nen sol­cher Kleinst­un­ter­neh­men mit ins­ge­samt fünf Mil­lio­nen Euro geför­dert. Die im Rah­men der Dorf­er­neue­rung umge­setz­ten Gesamt­in­ve­sti­tio­nen betra­gen für die­se Pro­jek­te rund 25 Mil­lio­nen Euro. „In den Zei­ten von Coro­na haben wir die sta­bi­le Grund­ver­sor­gung mit regio­na­len Pro­duk­ten noch mehr schät­zen gelernt, gera­de in den länd­li­chen Gebie­ten. Das haben die gestie­ge­nen Umsät­ze der Dorf­lä­den gezeigt. Als Treff­punk­te im Ort haben sie auch wich­ti­ge sozia­le Funk­tio­nen. Des­halb för­dern wir in der Dorf­er­neue­rung gezielt auch Kleinst­un­ter­neh­men. Denn die Men­schen im länd­li­chen Raum erwar­ten zu Recht gleich­wer­ti­ge Lebens­be­din­gun­gen und eine hohe Lebens­qua­li­tät. Dar­auf sind gera­de älte­re Men­schen und Men­schen ohne Fahr­zeug, aber auch Fami­li­en drin­gend ange­wie­sen“, sag­te die Mini­ste­rin. Vor die­sem Hin­ter­grund sei die För­de­rung in die mehr als 100 Kleinst­un­ter­neh­men ein sehr gut ange­leg­tes Geld.

Als Kleinst­un­ter­neh­men gel­ten Betrie­be mit weni­ger als zehn Mit­ar­bei­tern und einem Jah­res­um­satz unter zwei Mil­lio­nen Euro. Die­se kön­nen mit bis zu 45 Pro­zent der Kosten und maxi­mal 200.000 Euro geför­dert wer­den. Die För­der­mit­tel stam­men aus der Bund-Län­der-Gemein­schafts­auf­ga­be Agrar­struk­tur und Küsten­schutz (GAK). Der Frei­staat steht den Kom­mu­nen, Bür­gern und unter­neh­me­ri­schen Men­schen auch bera­tend zur Sei­te: Die lan­des­weit sie­ben Ämter für Länd­li­che Ent­wick­lung betreu­en der­zeit 1.265 Dorf­er­neue­run­gen in rund 2.100 Ortschaften.