Poli­zei­be­richt ERH vom 03.01.2020

Symbolbild Polizei

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt vom 03.01.2021

Am 02.01.2020, gegen 21.30 Uhr, wur­de im Erlan­ger Stadt­ge­biet eine 17 Jah­re alte Jugend­li­che, wel­che mit einem E‑Scooter unter­wegs war, einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Sie gab an, Ziga­ret­ten kau­fen zu wol­len, was kei­nen trif­ti­gen Grund zum Ver­las­sen der Woh­nung nach 21 Uhr dar­stellt. Da sie zudem Anzei­chen für­den Kon­sum von Betäu­bungs­mit­teln zeig­te, wur­de ein Dro­gen­test durch­ge­führt, wel­cher posi­tiv ver­lief. Bei ihr wur­de im Anschluss eine Blut­ent­nah­me durchgeführt.Die Jugend­li­che muss sich nun wegen des Füh­rens von Kraft­fahr­zeu­gen unter der Wir­kung berau­schen­der Mit­tel, sowie wegen eines Ver­sto­ßes nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ver­ant­wor­ten. Sie wur­de auf­grund ihres Alters an einen Erzie­hungs­be­rech­tig­ten übergeben.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Land vom 03.01.2021

Fehl­an­zei­ge.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach vom 03.01.2021

Her­zo­gen­au­rach. Im Rah­men einer sta­tio­nä­ren Geschwin­dig­keits­mes­sung wur­de am Sams­tag­abend ein Pkw-Fah­rer fest­ge­stellt, der die Hans-Mai­er-Stra­ße mit über­höh­ter Geschwin­dig­keit befuhr. Bei der anschlie­ßend durch­ge­führ­ten Kon­trol­le stell­te sich­wei­ter­hin her­aus, dass der 60-jäh­ri­ge Fahr­zeug­füh­rer unter Alko­hol­ein­fluss stand. Ein durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 0,7 Pro­mil­le. Ge-gen den Her­zo­gen­au­ra­cher wur­de ein Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet und sei­ne Wei­ter­fahrt unterbunden.

Her­zo­gen­au­rach. Meh­re­re Ver­stö­ße gegen die gel­ten­de Aus­gangs­sper­re konn­ten in der Nacht von Sams­tag auf Sonn­tag fest­ge­stellt wer­den. Ein 22-jäh­ri­ger Erlan­ger wur­de gegen 23:00 Uhr an einer Tank­stel­le im Stadt­ge­biet ange­trof­fen. Er gab an, sich Ziga­ret­ten kau­fen zu wol­len. Dies stellt jedoch kei-nen trif­ti­gen Grund dar, um die Woh­nung trotz Aus­gangs­sper­re ver­las­sen zu dür­fen. Auch ein 60-jähri-ger Her­zo­gen­au­ra­cher, der nach 21:00 Uhr mit sei­nem Pkw im Stadt­ge­biet unter­wegs war, konn­te kei-nen trif­ti­gen Grund für das Ver­las­sen sei­ner Woh­nung vor­wei­sen. Die Poli­zei Her­zo­gen­au­rach weist auf­grund des­sen erneut ein­dring­lich dar­auf hin, dass der­zeit in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr eine nächt­li­che Aus­gangs­sper­re besteht und bei einem Ver­stoß ein Buß­geld in Höhe von 500,00 Euro vor­ge­se­hen ist.