Bam­berg: Hil­fen für Braue­rei­gast­stät­ten – Schwarz erhält Rück­mel­dung aus dem Finanzministerium

Bis zuletzt wur­de über einen ver­ein­fach­ten Zugang für Braue­rei­gast­stät­ten bei den lau­fen­den Novem­ber- und Dezem­ber­hil­fen ver­han­delt. Nun zeich­net sich eine Lösung ab, die zumin­dest eini­gen Betrie­ben hel­fen könnte.

Seit Novem­ber setz­te sich der Bam­berg-Forch­hei­mer Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz für die Belan­ge der frän­ki­schen Braue­rei­gast­stät­ten bei der Bun­des­re­gie­rung ein. Ziel war ein ver­ein­fach­ter Zugang bei den soge­nann­ten Novem­ber­hil­fen. Vie­le der mit­tel­stän­di­schen Hand­werks­be­trie­be wur­den trotz Schlie­ßungs­auf­la­gen für die Gastro­no­mie bei den Hilfs­pro­gram­men nicht berück­sich­tigt. Grund war der Außer­haus­ver­kauf der Geträn­ke, der auch wäh­rend des Lock­downs wei­ter­läuft und einen zu gro­ßen Anteil am Gesamt­um­satz ausmachte.

Ein Tag vor Hei­lig­abend erhielt der SPD-Poli­ti­ker nun Nach­richt aus dem Finanz­mi­ni­ste­ri­um. Danach kön­nen Betrie­be außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe bean­tra­gen, wenn die Umsät­ze aus dem Betrieb der Gast­stät­te zusam­men mit den Umsät­zen aus dem Ver­trieb von Geträn­ken z.B. an geschlos­se­ne Restau­rants und Knei­pen 80 Pro­zent vom Gesamt­um­satz übersteigen.

„Dies kann vie­len Betrie­ben in ihrer schwe­ren Situa­ti­on hel­fen“, kom­men­tiert Schwarz die Rück­mel­dung des Finanz­mi­ni­ste­ri­ums. Wei­ter­hin sol­len mit den geplan­ten Über­brückungs­hil­fen III, die ab Janu­ar kom­men, Umsatz­aus­fäl­le der Mona­te Novem­ber und Dezem­ber 2020 auch rück­wir­kend gel­tend gemacht wer­den können.

„Die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on unse­rer Braue­rei­gast­stät­ten bleibt wei­ter­hin kri­tisch. Wir müs­sen die Ent­wick­lun­gen der Bran­che des­halb im Blick behal­ten“, so Schwarz abschließend.