Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Kulm­bach vom 22.12.2020

Symbolbild Polizei

KULM­BACH. Am Sams­tag­abend zwi­schen 18:00 Uhr und 18:30 Uhr fand ein bis­lang unbe­kann­ter Täter Gefal­len an einem unver­sperr­tem neu­wer­ti­gen Moun­tain­bike der Mar­ke Scott und ent­wen­de­te es. Es war in einem Fahr­rad­stän­der am Mit­tel­ein­gang vom Fritz-Ein­kaufs-Cen­ter abge­stellt. Das dunkelblau/​schwarz erschei­nen­de Fahr­rad mit grü­ner Auf­schrift hat­te einen Zeit­wert von ca. 600 Euro. Zeu­gen­hin­wei­se erbit­tet die Poli­zei­in­spek­ti­on Kulm­bach unter der Ruf­num­mer 09221/6090.

KULM­BACH. Am Mon­tag­vor­mit­tag kam es im Innen­stadt­be­reich in Kulm­bach zur einer Ver­fol­gungs­fahrt mit einem weiß/​schwarzen Motor­rol­ler. Der offen­sicht­lich fri­sier­te Rol­ler wur­de mit deut­lich über­höh­ter Geschwin­dig­keit fest­ge­stellt, jedoch miss­ach­te­te der 17-jäh­ri­ge Fah­rer jeg­li­che Anhal­te­si­gna­le der Poli­zei­be­am­te. Die Flucht erstreck­te sich von der Sut­te über die Bahn­hof­stra­ße in die Fritz-Horn­schuch-Stra­ße, hier wur­den rote Ampeln miss­ach­tet und Autos wag­hal­sig über­holt. In der Fuß­gän­ger­zo­ne muss­ten Pas­san­ten auf die Sei­te sprin­gen, um nicht von dem Rol­ler erfasst zu wer­den. Bei einem Wen­de­ma­nö­ver im Bereich der Carl-Jung-Stra­ße/Fried­hofstra­ße stürz­te der Rol­ler­fah­rer und konn­te durch die Beam­ten gestellt wer­den. Glück­li­cher­wei­se blieb die­ser durch den Sturz unver­letzt. Am Rol­ler konn­ten tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen fest­ge­stellt wer­den. Der Rol­ler wur­de beschlag­nahmt um ein Geschwin­dig­keits­gut­ach­ten erstel­len zu kön­nen. Den Fah­rer und auch den Hal­ter des Fahr­zeugs erwar­tet nun eine Anzei­ge wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis bzw. zum Zulas­sen zum Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis. Zeu­gen, ins­be­son­de­re Ver­kehrs­teil­neh­mer, die von dem Rol­ler­fah­rer bei sei­ner Flucht gefähr­det wur­den, wer­den gebe­ten sich bei der Poli­zei in Kulm­bach, Tel. 09221/6090, zu melden.

KULM­BACH. Am Mon­tag­abend gg. 23:30 Uhr wur­de ein E‑Scooter in der Pesta­loz­zi­stra­ße einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Der 17-jäh­ri­ger Fah­rer mach­te auf die Beam­ten einen stark betrun­ke­nen Ein­druck. Der anschlie­ßen­de Alko­test bestä­tig­te, mit einen Wert von 0,90 Pro­mil­le, die Fest­stel­lun­gen der Beam­ten. Der Fah­rer muss sich nun nicht nur wegen der Trun­ken­heits­fahrt ver­ant­wor­ten son­dern auch wegen des Ver­sto­ßes gegen die Corona-Ausgangssperre.