Kul­tur­amt Stadt Bam­berg infor­miert: Hil­fe für Solo­selbst­stän­di­ge – Unter­stüt­zung kann nun rück­wir­kend bean­tragt werden

Viele Künstlerinnen und Künstler arbeiten als Soloselbständige, wie hier beim Nachsommer auf der Erbaspitze 2020. Foto: Kulturamt Stadt Bamberg

Vie­le Künst­le­rin­nen und Künst­ler arbei­ten als Solo­selb­stän­di­ge, wie hier beim Nach­som­mer auf der Erba­spit­ze 2020. Foto: Kul­tur­amt Stadt Bamberg

Das Kul­tur­amt der Stadt Bam­berg macht auf Fol­gen­des auf­merk­sam: Auf der Inter­net­sei­te des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Wis­sen­schaft und Kunst sind ab sofort alle Infor­ma­tio­nen zu neu­en Hil­fen des Frei­staats abruf­bar: https://​wk​.bay​ern​.de/​s​olo. Dort ist eben­falls erläu­tert, wel­che Kri­te­ri­en erfüllt sein müs­sen, um Gel­der zu erhal­ten. Das baye­ri­sche För­der­pro­gramm ist mit den Novem­ber- und Dezem­ber­hil­fen des Bun­des kumulierbar.