Stadt Bay­reuth: Pla­nungs­recht für neu­es Nah­ver­sor­gungs­zen­trum an der Königsallee

Bebau­ungs­plan­ent­wurf liegt ab 21. Dezem­ber öffent­lich aus und kann auch online ein­ge­se­hen werden

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 21. Dezem­ber, der Bebau­ungs­plan­ent­wurf für ein neu­es Nah­ver­sor­gungs­zen­trum im Bereich Neue Heimat/​Königsallee öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 1. Febru­ar im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge) wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen wäh­rend der Aus­le­gungs­frist auch online auf der Home­page der Stadt Bay­reuth unter www​.bay​reuth​.de (Rubrik „Rat­haus, Bür­ger­ser­vice“ > „Pla­nen, Bau­en“) zur Verfügung.

Der Bau­aus­schuss des Stadt­rats hat im Som­mer ver­gan­ge­nen Jah­res die Fort­schrei­bung des städ­ti­schen Nah­ver­sor­gungs­kon­zep­tes beschlos­sen, da unter ande­rem Hand­lungs­be­darf für den Bay­reu­ther Osten besteht. Der Osten Bay­reuths ist trotz teils innen­stadt­nah gele­ge­ner Stadt­tei­le wie der Neu­en Hei­mat und der Ham­m­er­statt mit gro­ßen Bevöl­ke­rungs­an­tei­len mit Blick auf die Nah­ver­sor­gung eher unter­ver­sorgt. Daher war unter Ein­bin­dung eines Gut­ach­ters zu prü­fen, ob und an wel­chem Stand­ort sowie in wel­cher Dimen­sio­nie­rung die Ansied­lung eines Lebens­mit­tel-Voll­sor­ti­ment­ers städ­te­bau­lich ver­träg­lich erfol­gen kann.

Die Unter­su­chun­gen bestä­tig­ten einen hin­rei­chen­den Ent­wick­lungs­spiel­raum für die Ansied­lung eines Lebens­mit­tel-Voll­sor­ti­ment­ers im Bay­reu­ther Osten. Nach Prü­fung ver­schie­de­ner Alter­na­tiv­stand­or­te wur­de das Nah­ver­sor­gungs­zen­trum „Neue Heimat/​Königsallee“ als zen­tra­ler Ver­sor­gungs­be­reich pla­ne­risch bestimmt.

Mit dem vor­lie­gen­den Bebau­ungs­plan­ent­wurf wer­den die pla­nungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die Rea­li­sie­rung eines lei­stungs­fä­hi­gen zen­tra­len Ver­sor­gungs­be­reichs an der Königs­al­lee geschaf­fen. Aus stadt­pla­ne­ri­scher Sicht eig­net sich zudem das Are­al auf der gegen­über­lie­gen­den Stra­ßen­sei­te süd­lich der Köni­g­al­lee auf­grund der bis­he­ri­gen Nut­zung, der ver­kehrs­gün­sti­gen Lage sowie der hete­ro­ge­nen Nut­zungs- und Sied­lungs­struk­tu­ren im Umfeld für die Ansied­lung klas­si­schen Gewer­bes. Die Siche­rung bezie­hungs­wei­se Schaf­fung eines aus­rei­chen­den Ange­bo­tes an Gewer­be­ge­biets­flä­chen ist auch vor dem Hin­ter­grund einer deut­li­chen Zunah­me der Nach­fra­ge im gewerb­li­chen Bereich eine wich­ti­ge Auf­ga­be der Stadt Bay­reuth. Mit die­ser gewerb­li­chen Nach­ver­dich­tung an der Königs­al­lee setzt die Stadt ihr über­ge­ord­ne­tes städ­te­bau­li­ches Ziel „Innen­ent­wick­lung vor Außen­ent­wick­lung“ um. Auch hier­für ist durch das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren zunächst ent­spre­chen­des Pla­nungs­recht zu schaffen.

Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung Ende Novem­ber den vor­lie­gen­den Pla­nun­gen zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren Ver­fah­rens­schrit­ten beauftragt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per E‑Mail gestellt wer­den. Wenn eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me und Erör­te­rung der Pla­nung im Stadt­pla­nungs­amt gewünscht wird, wird um eine Ter­min­ver­ein­ba­rung unter Tele­fon 0921 25–1660 gebe­ten. Die Mitarbeiter/​innen des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nach­mit­tag zur Verfügung.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men zur Pla­nung schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll (nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung) abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.