Stadt Bam­berg infor­miert: Sil­ve­ster „fällt aus“

Corona Maske Symbolbild

Im Lock­down ist Pyro­tech­nik im öffent­li­chen Raum ver­bo­ten – Aus­gangs­sper­re ab 21 Uhr auch an Weihnachten 

Spä­te­stens mit der Ver­kün­dung des „har­ten Lock­downs“ ab dem 16. Dezem­ber ist klar: Silvester(feiern) fällt die­ses Jahr aus. Zum Jah­res­wech­sel gel­ten zum einen wei­ter­hin die stren­gen Kon­takt­be­schrän­kun­gen: Es dür­fen sich maxi­mal fünf Per­so­nen (ab 14 Jah­ren) aus höch­stens zwei Haus­hal­ten tref­fen. Wer Fami­lie oder Freun­de zum Jah­res­wech­sel besucht, muss auf­grund der Aus­gangs­sper­re (zwi­schen 21 Uhr und 5 Uhr) bis min­de­stens 5 Uhr mor­gens bleiben.

Auch das Hin­aus­ge­hen auf die Stra­ße um Mit­ter­nacht, um mit Freun­den und Nach­barn auf das neue Jahr anzu­sto­ßen und Sil­ve­ster­ra­ke­ten abzu­feu­ern, ist daher zu die­sem Jah­res­wech­sel nicht mög­lich. Das Ver­las­sen der eige­nen Woh­nung bzw. des eige­nen Grund­stücks ist nach 21 Uhr unter­sagt. Wer es trotz­dem tut, ris­kiert ein saf­ti­ges Buß­geld (500 Euro). Außer­dem gilt rund um die Uhr ein Ver­bot von Alko­hol­kon­sum im öffent­li­chen Raum.

Der Ver­kauf von Sil­ve­ster­feu­er­werk ist in die­sem Jahr gänz­lich ver­bo­ten. Kei­ne gute Idee ist es aber auch, Vor­rä­te vom letz­ten Jahr von sei­nem eige­nen Gar­ten oder Grund­stück aus abzu­feu­ern, gera­de vor dem Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Bela­stung des Gesundheitssystems.

Was gilt?

Weih­nach­ten (24., 25. und 26.12.)

  • Tref­fen sind mit höch­stens 4 über den eige­nen Haus­halt hin­aus­ge­hen­den Per­so­nen aus dem eng­sten Fami­li­en­krei­ses mög­lich (plus Kin­der unter 14 Jahren)
  • Alter­na­tiv: Tref­fen von höch­stens 5 Per­so­nen aus 2 Haushalten.
  • Aus­gangs­sper­re 21 Uhr – 5.00 Uhr, Gäste müs­sen also bis 21 Uhr wie­der zuhau­se sein oder über­nach­ten bis min­de­stens 5 Uhr. Dies gilt auch für Got­tes­dienst­be­su­cher. Die Got­tes­dienst­ter­mi­ne müs­sen daher so begin­nen, dass alle Teil­neh­men­den aus­rei­chend Zeit haben, nach Hau­se zu kommen.

Sil­ve­ster (31.12. auf 01.01.)

  • Tref­fen dür­fen sich maxi­mal 5 Per­so­nen (ab 14 Jah­ren) aus maxi­mal 2 Haushalten.
  • Aus­gangs­sper­re 21 Uhr – 5.00 Uhr, Gäste müs­sen also bis 21 Uhr wie­der zuhau­se sein oder über­nach­ten bis min­de­stens 5 Uhr.
  • Kein Sil­ve­ster­feu­er­werk auf öffent­li­chem Grund erlaubt.

Buß­geld bei Ver­stö­ßen: 500 Euro