Neue Coro­na­re­geln in der Stadt Coburg

Symbolbild Corona Mundschutz

Wegen des nach­hal­ti­gen Über­schrei­tens des Inzi­denz­wer­tes von 300 ist die Stadt Coburg gezwun­gen, wei­te­re Ein­schrän­kun­gen anzu­ord­nen. Die­se sind weit­ge­hend iden­tisch mit denen des Land­krei­ses, um bei den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern kei­ne Unsi­cher­hei­ten zu bewir­ken. So ist ab sofort (18.12.20, 15 Uhr) das Ver­las­sen der Woh­nung nur bei Vor­lie­gen trif­ti­ger Grün­de erlaubt. Der Auf­ent­halt in der Stadt Coburg von Per­so­nen, die ihren Wohn­sitz außer­halb haben, ist eben­falls nur erlaubt, wenn trif­ti­ge Grün­de vorliegen.

Sport und Bewe­gung an der fri­schen Luft ist nur noch mit Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stan­des zuläs­sig. Besu­che von Mit­glie­dern eines ande­ren Haus­stan­des in der eige­nen Woh­nung (ins­ge­samt maxi­mal 5 Erwach­se­ne) blei­ben erlaubt, um Ver­ein­sa­mung zu verhindern.

Behör­den­gän­ge sind nur dann erlaubt, wenn ein per­sön­li­ches Erschei­nen zwin­gend erfor­der­lich ist. Die Ämter der Stadt Coburg blei­ben für die­se Fäl­le offen. Aller­dings kön­nen die­se Behör­den­gän­ge nur noch nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung statt­fin­den. Ter­min-Ver­ein­ba­rung unter www​.coburg​.de/​o​n​l​i​n​e​-​t​e​r​m​i​n​v​e​r​g​abe oder unter Tel. 09561/89–0.

Ver­samm­lun­gen in geschlos­se­nen Räu­men sind unter­sagt. Bei Ver­samm­lun­gen unter frei­em Him­mel ist ein Min­dest­ab­stand von 2 Metern ein­zu­hal­ten. Die Teil­neh­mer­zahl ist auf 25 beschränkt und die Dau­er auf 60 Minu­ten. Prin­zi­pi­ell ist ein Mund-Nasen-Schutz getra­gen werden.

Got­tes­dien­ste im Frei­en sind auf 75, in Gebäu­den auf 50 Teil­neh­mer begrenzt. Musi­ka­li­sche Beglei­tun­gen, für die ein Abneh­men der Mund-Nasen-Bedeckung erfor­der­lich ist oder bei denen der kor­rek­te Sitz der Mund-Nasen-Bedeckung beein­träch­tigt ist, wie z. B. Posau­nen­chor, sind unter­sagt. Eben­so wie die Dar­bie­tun­gen von Chören.

Immer­hin dür­fen Markt­stän­de künf­tig über ihr Sor­ti­ment an Lebens­mit­teln hin­aus wie­der ihr übli­ches Sor­ti­ment anbie­ten, soweit das Ange­bot über­wie­gend aus Lebens­mit­teln besteht. Rei­ne Non-Food-Stän­de sind nicht erlaubt.

Die neu­en Rege­lun­gen gel­ten bis 10. Janu­ar 2021. Die Rege­lun­gen für Weih­nach­ten blei­ben bestehen wie bis­her festgelegt.

Aus­führ­li­che Infos unter https://​www​.coburg​.de/​d​e​s​k​t​o​p​d​e​f​a​u​l​t​.​a​s​p​x​/​t​a​b​i​d​-​2​7​5​4​/​2​8​4​8​_​r​e​a​d​-​1​7​9​33/