Bam­berg: „Bonus­zah­lun­gen in der Stadt­ver­wal­tung“ – FDP for­dert „lücken­lo­se Auf­klä­rung“ und will Ent­schei­dung über wei­te­res Vor­ge­hen in der näch­sten Voll­sit­zung des Stadtrates

Zur The­ma­tik der Bonus­zah­lun­gen für lei­ten­de Mit­ar­bei­ter der Stadt­ver­wal­tung und der Dis­kus­si­on um den ent­spre­chen­den Prüf­be­richt des Kom­mu­na­len Prü­fungs­ver­ban­des erklärt der Kreis­vor­sit­zen­de der FDP Bam­berg, Mar­co Strube:

„Die Vor­gän­ge müs­sen lücken­los auf­ge­klärt wer­den. Falls es tat­säch­lich unzu­läs­si­ge Bonus­zah­lun­gen für lei­ten­de Stadt­mit­ar­bei­ter gab, erschüt­tert dies das Ver­trau­en der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in die Poli­tik und Ver­wal­tung. Gera­de in der Zeit ange­spann­ter Haus­hal­te, muss die Ver­wal­tung mit gutem Bei­spiel vor­an­ge­hen und spar­sam und vor allem recht­mä­ßig wirt­schaf­ten. Wenn vor­sätz­li­ches Fehl­ver­hal­ten vor­liegt, müs­sen ent­spre­chen­de Kon­se­quen­zen gezo­gen wer­den. Die Stadt­spit­ze muss jetzt zügig auf­klä­ren und darf nicht auf Zeit spie­len – die Vor­gän­ge sind offen­bar ver­wal­tungs­in­tern und beim Prüf­ver­band seit Jah­ren bekannt.“

Der Vor­sit­zen­de des FDP-Orts­ver­ban­des Bam­berg und Stadt­rat Mar­tin Pöh­ner ergänzt:

„Die Stadt­spit­ze muss unver­züg­lich alle Stadt­rä­tin­nen und Stadt­rä­te in Kennt­nis der Vor­gän­ge set­zen. Bis­lang ken­nen 37 Stadt­rä­tin­nen und Stadt­rä­te von ins­ge­samt 44 den Prüf­be­richt nicht bzw. dür­fen ihn auch nicht ken­nen. Das muss sich ändern! Es kann nicht sein, dass der Prüf­be­richt der Pres­se vor­liegt, aber die gewähl­ten Volks­ver­tre­ter sich kein eige­nes Bild machen kön­nen. Ich wer­de des­halb einen Antrag auf Gewäh­rung von Akten­ein­sicht in den Prüf­be­richt für alle Stadt­rä­tin­nen und Stadt­rä­te stellen.

Dar­über hin­aus bean­tra­ge ich, dass der Stadt­rat auf­grund der Bedeu­tung des Vor­gangs in sei­ner näch­sten Voll­sit­zung im Janu­ar über den wei­te­ren Umgang mit dem Prüf­be­richt ent­schei­det – und nicht die Ver­wal­tung. Ins­be­son­de­re muss der Stadt­rat als Gan­zes über die Beauf­tra­gung eines exter­nen Gut­ach­ters ent­schei­den dür­fen. Dies muss trans­pa­rent gesche­hen und darf kei­ne Hin­ter­zim­mer-Ent­schei­dung sein.“