Stadt­wer­ke Hof infor­mie­ren zum The­ma „Belä­sti­gung durch unlau­te­re Telefonwerbung“

Immer wie­der mel­den sich bei den Stadt­wer­ken Hof besorg­te Bür­ger, die von frem­den Per­so­nen ange­ru­fen und dazu bedrängt wer­den ihren Ener­gie­lie­fe­ran­ten zu wech­seln. Bei dem Vor­ge­hen han­delt es sich häu­fig um geset­zes­wid­ri­ge Tele­fon­wer­bung. Nicht sel­ten erklä­ren die anru­fen­den Per­so­nen, „im Auf­trag“ des ört­li­chen Stadt­wer­kes tätig oder sogar Mitarbeiter(in) des ört­li­chen Stadt­wer­kes zu sein.

Die Vor­ge­hens­wei­se ist nahe­zu immer die Glei­che. Die anru­fen­de Per­son fragt zunächst nach der Zäh­ler­num­mer und dem Jah­res­ver­brauch, um dann anschlie­ßend für den Fall eines Ver­sor­ger­wech­sels „traum­haf­te“ Ein­spar­be­trä­ge zu ver­spre­chen. Nennt die ange­ru­fe­ne Per­son in die­sem Augen­blick ihre Zäh­ler­num­mer und die Anschrift, so wird bereits ein Lie­fe­ran­ten­wech­sel eingeleitet.

Tat­sa­che dazu ist, dass die Stadt­wer­ke Hof kei­ne Tele­fon­wer­bung betrei­ben. Die Stadt­wer­ke Hof raten im Ein­klang mit Ver­brau­cher­schutz­ver­bän­den dazu, bei sol­chen Wer­be­an­ru­fen kri­tisch zu sein: Falls Sie sich doch über­rum­peln las­sen, ist es wich­tig zu wis­sen: Ver­brau­cher haben bei Abschluss eines Ver­tra­ges mit einem neu­en Ver­sor­ger per Gesetz ein Wider­rufs­recht mit einer Wider­rufs­frist von 14 Tagen. Die­se Wider­rufs­frist beginnt nicht bereits am Tag des münd­li­chen Ver­trags­ab­schlus­ses am Tele­fon, son­dern erst dann, wenn der Ver­brau­cher vom neu­en Ver­sor­ger eine ord­nungs­ge­mä­ße Wider­rufs­be­leh­rung erhal­ten hat, in der Regel also erst mit dem Erhalt der Ver­trags­un­ter­la­gen per Post bzw. E‑Mail.

Sehr ger­ne ste­hen die Stadt­wer­ke Hof für Rück­fra­gen bezüg­lich sol­cher Wer­be­an­ru­fe im Zusam­men­hang mit einem Ver­sor­ger­wech­sel unter der Tele­fon­num­mer 09281 812–399 zur Ver­fü­gung und kön­nen über deren Serio­si­tät auf­klä­ren und Hil­fe­stel­lun­gen (z. B. Ver­gleichs­rech­nun­gen) geben.