Not­fall­be­trieb: Land­rats­amt Bay­reuth schränkt Prä­senz­dienst stark ein

Das Land­rats­amt Bay­reuth schränkt den Prä­senz­dienst stark ein. Damit folgt es einer Anwei­sung des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Finan­zen vom 8. Dezem­ber. Vom 19. Dezem­ber 2020 bis zum 10. Janu­ar 2021 wird es also einen Not­fall­be­trieb im Land­rats­amt geben. Das Land­rats­amt ist ange­hal­ten, den Prä­senz­dienst und die per­sön­li­chen Vor­spra­chen von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern auf ein zwin­gend erfor­der­li­ches Maß zu reduzieren.

Aus­nah­men wird es aber in den Berei­chen geben, in denen eine Redu­zie­rung des Par­tei­ver­kehrs sehr schwer bis gar nicht umsetz­bar ist (z.B. in der Kfz-Zulas­sung). Die Beschäf­tig­ten, die der­zeit mit der Coro­na-Pan­de­mie befasst sind, wer­den zu einem gro­ßen Teil auch wei­ter­hin vor Ort im Land­rats­amt arbei­ten – das betrifft bei­spiels­wei­se die Mit­ar­bei­ter des Gesund­heits­amts und der Füh­rungs­grup­pe Katastrophenschutz.

Wich­tig für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: Das Land­rats­amt bleibt geöff­net und ist tele­fo­nisch und per E‑Mail wei­ter­hin (mit gewis­sen Ein­schrän­kun­gen) erreich­bar. Nur in drin­gen­den Fäl­len wird jedoch eine Vor­spra­che mög­lich sein – hier muss unbe­dingt ein Ter­min tele­fo­nisch oder online ver­ein­bart werden.

Dani­el Frieß, Lei­ten­der Ver­wal­tungs­di­rek­tor und Stell­ver­tre­ter im Amt, zur momen­ta­nen Situation:„Wir befin­den uns gegen­wär­tig in einer aus­ge­spro­chen ange­spann­ten Lage. Daher sind wir wei­ter­hin auf das Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein, die von Dis­zi­plin und das Enga­ge­ment jedes Ein­zel­nen ange­wie­sen, um die bevor­ste­hen­den Auf­ga­ben zu meistern.“