MdB Andre­as Schwarz: „Schluss mit der Aus­beu­tung in der Fleischindustrie“

MdB Andre­as Schwarz / Foto: By Carnarius

Der Deut­sche Bun­des­tag beschließt heu­te mit dem Arbeits­schutz­kon­troll­ge­setz den bes­se­ren Schutz von Beschäf­tig­ten in der Fleisch­in­du­strie. „Dafür ver­än­dern wir das gan­ze Geschäfts­mo­dell der­je­ni­gen Betrie­be, die in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der durch die uner­träg­li­che Behand­lung ihrer Beschäf­tig­ten auf­ge­fal­len sind. Unbe­zahl­te Über­stun­den, über­teu­er­te und schlech­te Unter­künf­te, man­geln­de Hygie­ne, unrecht­mä­ßi­ge Anrech­nung von Arbeits­ma­te­ri­al und Ver­stö­ße gegen das Arbeits­zeit- und Min­dest­lohn­ge­setz gehö­ren damit der Ver­gan­gen­heit an“, so der Bam­berg-Forch­hei­mer Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz (SPD).

Um die orga­ni­sier­te Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit in der Fleisch­in­du­strie zu durch­bre­chen, ver­pflich­ten wir die Unter­neh­men, in ihrem Kern­be­reich nur noch mit eige­nen Beschäf­tig­ten tätig zu wer­den. Werk­ver­trä­ge und Leih­ar­beit wer­den dort verboten.

Allein in der Fleisch­ver­ar­bei­tung kön­nen per Tarif­ver­trag in engen Gren­zen und auf drei Jah­re befri­stet abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wer­den. Das stärkt die Tarif­bin­dung in einer Bran­che mit weni­gen Tarif­ver­trä­gen, gilt aber nur für eine sehr begrenz­te Anzahl von Leih­ar­beits­kräf­ten. Beim Schlach­ten und Zer­le­gen gilt auch die­se Aus­nah­me nicht. Werk­ver­trä­ge wer­den für den gesam­ten Kern­be­reich verboten.

„So kann die Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung des Arbeits­schut­zes und die Zustän­de in den Fabri­ken nicht län­ger ver­wischt wer­den. Sie liegt nun ein­deu­tig allein bei den Inha­bern der Fleisch­fa­bri­ken, die sich nicht mehr hin­ter Sub-Unter­neh­mer-Ket­ten ver­stecken kön­nen“, erläu­tert der SPD-Abgeordnete.

Das Gesetz wird außer­dem mit ein­heit­li­chen Kon­troll­stan­dards, einer Min­dest­be­sich­ti­gungs­quo­te und höhe­ren Buß­gel­dern für ver­läss­li­chen Arbeits­schutz sor­gen. In der Fleisch­in­du­strie wird die elek­tro­ni­sche und mani­pu­la­ti­ons­si­che­re Auf­zeich­nung der Arbeits­zeit zur Pflicht gemacht.

Außer­dem stellt das Gesetz klar, dass auch erfor­der­li­che Rüst‑, Umklei­de- und Wasch­zei­ten zur Arbeits­zeit gehö­ren und bezahlt wer­den müs­sen. Nicht zuletzt wird die Unter­brin­gung in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten für alle Bran­chen ver­bes­sert, um bei­spiels­wei­se gesund­heits­ge­fähr­den­de Mas­sen­un­ter­künf­te zu beschränken.

„Was mir sehr wich­tig ist: Die Metz­ge­rei um die Ecke betrifft unser Gesetz nicht. Klei­ne Hand­werks­be­trie­be sind expli­zit von den stren­ge­ren Vor­schrif­ten aus­ge­nom­men“. betont Schwarz: „Wer weni­ger als 50 Men­schen beschäf­tigt, ist von den Ver­schär­fun­gen nicht betrof­fen. Das Ver­kaufs­per­so­nal zählt dabei nicht mit. Denn die­se Betrie­be waren in der Ver­gan­gen­heit nie das Pro­blem. Was wir mit die­sem Gesetz been­den, sind die oft mise­ra­blen Zustän­de in den Fleisch­fa­bri­ken – und das ist höch­ste Zeit.“