Stadt­ge­schenk-Gut­schein Erlan­gen: Ein­lö­se­frist bis zum 31. März 2021 verlängert

Die bis­her für den 31. Dezem­ber 2020 vor­ge­se­he­ne Ein­lö­se­frist des Son­der­gut­scheins „Stadt­ge­schenk-Gut­schein Erlan­gen“ wird bis zum 31. März 2021 ver­län­gert. Die Ent­schei­dung ist eine Reak­ti­on des City-Manage­ments Erlan­gen auf die gestern getrof­fe­nen Beschlüs­se von Bund und Länder.

Zwar ist bereits ein Groß­teil der Stadt­ge­schenk-Gut­schei­ne in Erlan­gen den teil­neh­men­den Betrie­be zugu­te­ge­kom­men, doch noch sind eini­ge Gut­schei­ne im Umlauf. Nach­dem durch die ver­schärf­ten Coro­na-Maß­nah­men eine Ein­lö­sung ab Mitt­woch, den 16. Dezem­ber 2020 nur noch bedingt mög­lich ist, wird die Ein­lö­se­frist ver­län­gert. Die Stadt­ge­schenk-Gut­schei­ne kön­nen nun so noch bis 31. März 2021 in den teil­neh­men­den Betrie­be ein­ge­löst werden.

Der Gut­schein ist am 1. Okto­ber 2020, mit finan­zi­el­ler Betei­li­gung der Stadt Erlan­gen im Rah­men des Son­der­fonds „erlan­gen­ER­le­ben“, in den Ver­kaufs­start gegan­gen und war inner­halb weni­ger Stun­den aus­ver­kauft. 50% des Gut­schein­werts wird durch die Stadt finan­ziert, so dass ins­ge­samt ein Gesamt­wert von 200.000 € am Stand­ort Erlan­gen aus­ge­schüt­tet wird.