Land­rats­amt Bam­berg infor­miert: „Klar­sicht­mas­ken sind kein aus­rei­chen­der Schutz“

Symbolbild Corona

Neue Anfor­de­run­gen an Mund-Nasen-Bedeckungen

Klar­sicht­mas­ken wer­den ab sofort nicht mehr als Mund-Nasen-Bedeckung akzep­tiert – das gibt jetzt das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge bekannt.

In einem ent­spre­chen­den Schrei­ben heißt es, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung neben dem direk­ten Schutz gegen Tröpf­chen auch eine Redu­zie­rung von poten­zi­ell infek­tiö­sen Luft­ge­mi­schen („Aero­so­len“) gewähr­lei­stet muss. Aero­so­le wer­den nicht nur beim Spre­chen, son­dern auch schon beim Atmen frei­ge­setzt. Da sie deut­lich klei­ner als Tröpf­chen sind, ist es beson­ders wich­tig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung dicht an der Haut anliegt, so das Gesundheitsministerium.

Klar­sicht­mas­ken aus Kunst­stoff, auch wenn sie eng anlie­gen, ent­spre­chen die­sen Vor­ga­ben an eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht und sind daher ab sofort den Visie­ren („Face Shields“) gleich­ge­stellt. Eine tex­ti­le Mund-Nasen-Bedeckung hin­ge­gen erfüllt die­se infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen – unab­hän­gig von einer Kenn­zeich­nung oder zer­ti­fi­zier­ten Schutzkategorie.