Stadt Bay­reuth erlässt eine neue Allgemeinverfügung

Symbolbild Corona

Auf­grund der 10. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung, die seit dem 9. Dezem­ber gilt, hat die Stadt Bay­reuth eine neue All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen, die die Mas­ken­pflicht und den Alko­hol­kon­sum an öffent­li­chen Plät­zen und Stra­ßen regelt. Dem­nach bleibt es bei den bereits im Novem­ber fest­ge­leg­ten Stra­ßen und Plät­zen – eine genaue Auf­li­stung und der dazu­ge­hö­ri­ge Plan fin­den sich auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te unter www​.bay​reuth​.de. Ergän­zend ist das Kon­sum­ver­bot von Alko­hol ab sofort auf den fest­ge­leg­ten Stra­ßen und Plät­zen nicht mehr zeit­lich befri­stet, son­dern gilt rund um die Uhr.