Land­kreis Wun­sie­del erwei­tert Ange­bot der Test­stel­le Schirn­ding um Schnell­tests für Schüler*innen

Corona Maske Symbolbild

Wenn ein Kind im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie im Klas­sen­ver­bund Kon­takt zu einer posi­tiv gete­ste­ten Per­son hat­te, dann waren bis­lang 14 Tage zuhau­se unum­gäng­lich – die Staats­re­gie­rung ver­wen­det dafür den Begriff Kohor­ten-Iso­la­ti­on. Eine Rege­lung, die die betrof­fe­nen Fami­li­en im Land­kreis vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen gestellt hat und nun neu gere­gelt wurde.

Kohor­ten­iso­lier­te Schü­ler müs­sen dem­nach für zunächst fünf Tage in Qua­ran­tä­ne und kön­nen dann die Iso­la­ti­on durch die Vor­la­ge eines nega­ti­ven Tests been­den. Dar­auf hat der Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge reagiert und die Arbeits­wei­se in der Test­stel­le in Schirn­ding dar­auf abgestimmt.

Künf­tig sind in der Test­stel­le spe­zi­el­le täg­li­che Zeit-Slots den Testun­gen von Schü­le­rin­nen und Schü­lern vor­be­hal­ten. Durch­ge­führt wer­den kön­nen die Schnelltests

  • von Mon­tag bis Frei­tag zwi­schen 17:00 und 19:00 Uhr
  • sowie Sams­tag und Sonn­tag zwi­schen 13:00 und 14:00 Uhr.

Der Tag der Testung für die betrof­fe­nen Schüler*innen wird durch das Gesund­heits­amt fest­ge­legt, wel­ches die Fami­li­en über die­sen auch infor­miert. Die Ver­ant­wort­li­chen im Land­kreis wei­sen dar­auf hin, dass in die­ser Zeit aus­schließ­lich Schnell­tests für Kohor­ten­in­so­lier­te durch­ge­führt wer­den kön­nen. Die Testung von Fami­li­en­mit­glie­dern in die­ser Zeit ist nicht möglich.

Wie läuft die Testung kon­kret ab?

Alle Schüler*innen, die sich testen las­sen möch­ten, müs­sen unbe­dingt vor­re­gi­striert sein. Mög­lich ist die Anmel­dung unter fol­gen­dem Link: https://​21dx​.medi​cus​.ai/

Min­der­jäh­ri­ge Schüler*innen müs­sen zudem eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der Eltern vor­le­gen, in der im gelb mar­kier­ten Feld die Schu­le selbst ein­ge­tra­gen wer­den muss. Dies ist wich­tig, weil auch die Schu­le über das Test­ergeb­nis infor­miert wird. Sinn­voll ist es des­halb, wenn min­der­jäh­ri­ge Schüler*innen von einem Erzie­hungs­be­rech­tig­ten zum Schnell­test beglei­tet wer­den, wel­che dann die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung unter­schrei­ben kön­nen. Soll­te eine ande­re Per­son die Schüler*innen beglei­ten, wäre eine Voll­macht der Eltern not­wen­dig. Die Schüler*innen kön­nen die Test­stel­le direkt nach dem Test wie­der ver­las­sen; das Test­ergeb­nis wird per E‑Mail zuge­schickt, sobald es vorliegt.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen sowie die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung zum Down­load fin­den Inter­es­sier­te auf der Home­page des Land­krei­ses unter dem Stich­wort Coro­na­vi­rus: https://www.landkreis-wunsiedel.de/buergerservice/aktuelle-informationen-zum-coronavirus-sars-cov‑2