Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 07.12.2020

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen Stadt

Rasen­der Fahranfänger

Sonn­tag­nacht gegen 2 Uhr fiel einer Poli­zei­strei­fe im Erlan­ger-Zen­trum ein Pkw mit über­höh­ter Geschwin­dig­keit auf. Wäh­rend das Poli­zei­fahr­zeug an einer roten Ampel hielt, raste der Pkw im Quer­ver­kehr bei Grün­licht an der Strei­fe vor­bei. Die Poli­zi­sten hat­ten bei der Ver­fol­gung eini­ge Mühe. Das Fahr­zeug war Inner­orts mit Geschwin­dig­kei­ten jen­seits der 100 km/​h unter­wegs. Erst nach­dem Blau­licht und Mar­tins­horn zum Ein­satz kamen, stopp­te der Fah­rer sei­nen Wagen. Am Steu­er saß ein 18-Jäh­ri­ger Fahr­an­fän­ger. Der jun­ge Mann ist erst weni­ge Mona­te im Besitz sei­nes Füh­rer­scheins. Neben ihm im Fahr­zeug befan­den sich noch Freun­de. Gegen den Raser wird wegen eines ver­bo­te­nen Kraft­fahr­zeug­ren­nens straf­recht­lich ermit­telt. Dane­ben ste­hen eini­ge Ver­kehrs­ver­stö­ße nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung zu Buche. Ob der 18-Jäh­ri­ge sei­nen Füh­rer­schein wie­der abge­ben muss, ent­schei­den nun die Behör­den. Nach­dem die Per­so­nen im Auto aus unter­schied­li­chen Hau­stän­den stam­men, wur­den Buß­geld­ver­fah­ren nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ein­ge­lei­tet. Die jun­gen Erwach­se­nen müs­sen mit emp­find­li­chen Buß­gel­dern rechnen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen Land

Nach Dro­gen­mix ausgerastet

Kalch­reuth – In der Nacht vom Sams­tag auf Sonn­tag dreh­ten ein 17jähriger und sein 20jähr. Bekann­ter nach dem Kon­sum eines selbst her­ge­stell­ten Dro­gen­cock­tails durch und gin­gen mit Fla­sche und Mes­ser bewaff­net auf­ein­an­der los. Durch die Eltern wur­de des­halb der Ret­tungs­dienst ver­stän­digt. Erst mit Hil­fe der Poli­zei konn­ten die Bei­den über­wäl­tigt und in Kli­ni­ken ein­ge­lie­fert wer­den. Dort muss­ten sie inten­siv­me­di­zi­nisch behan­delt wer­den. Die Che­mi­ka­li­en hat­ten sich die Bei­den im Inter­net besorgt und mit lebens­ge­fähr­li­chem Ergeb­nis aus­pro­biert. Ein Beam­ter wur­de bei der Fixie­rung von dem 17jährigen ins Bein gebis­sen, blieb aber dank der reiß­fe­sten Dienst­ho­se unver­letzt. Wegen diver­ser Delik­te wird nun ermittelt.

Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken – Erlan­gen Land

Mann zeig­te sich in scham­ver­let­zen­der Wei­se – Festnahme

Erlan­gen-Land (ots) – Bereits am Frei­tag­nach­mit­tag (04.12.2020) sah eine Zeu­gin in Utten­reuth (Lkrs. Erlan­gen-Höch­stadt) einen älte­ren Mann, wel­cher mit her­un­ter­ge­las­se­ner Hose spie­len­de Kin­der beob­ach­te­te, und rief die Poli­zei. Beam­te der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Land nah­men den Mann kurz dar­auf fest.

Der Frau fiel der Seni­or gegen 16:00 Uhr hin­ter einem Tra­fo­häus­chen in der Ten­nen­lo­her Stra­ße auf. Wäh­rend er offen­bar den Kin­dern beim Schlit­ten­fah­ren zusah, zeig­te er sich in scham­ver­let­zen­der Wei­se. Die Zeu­gin rief die Poli­zei, wel­che kur­ze Zeit spä­ter einen 71-jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen auf sei­nem Fahr­rad antref­fen konnte.

Die Beam­ten lei­te­ten gegen ihn ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Exhi­bi­tio­ni­sti­schen Hand­lun­gen ein. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen in dem Fall wer­den vom zustän­di­gen Fach­kom­mis­sa­ri­at der Schwa­ba­cher Kri­mi­nal­po­li­zei geführt. Der Mann wur­de im Anschluss an die poli­zei­li­chen Maß­nah­men wie­der auf frei­en Fuß gesetzt.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a. d. Aisch

Höch­stadt a. d. Aisch: Fahr­zeug geriet in Brand

Am Sonn­tag­mit­tag geriet aus bis­her noch unbe­kann­ten Grün­den ein gepark­ter PKW im Bud­wei­ser Weg in Brand. Aus dem Motor­raum des Fahr­zeugs bemerk­te zunächst der Vater des 25-jäh­ri­gen Fahr­zeug­hal­ters eine Rauch­ent­wick­lung. Nach­dem sie das Fahr­zeug noch von ande­ren Fahr­zeu­gen weg schie­ben konn­ten, began­nen sie den zwi­schen­zeit­lich in Voll­brand ste­hen­den Motor­raum des Fahr­zeugs mit­tels Was­ser und eines Feu­er­lö­schers zu löschen, die ver­stän­dig­te Feu­er­wehr Höch­stadt über­nahm anschlie­ßend. Der ent­stan­de­ne Sach­scha­den dürf­te bei ca. 2000 Euro liegen.