Gastro-Lock­down im Kreis Kulm­bach – Sofort­hil­fe für Beschäf­tig­te gefordert

NGG for­dert Sofort­hil­fe – Lock­down im Gast­ge­wer­be: „Köchin­nen und Kell­ner nicht im Regen ste­hen lassen“

Coro­na-Schutz­schirm für Beschäf­tig­te im Hotel- und Gast­stät­ten­ge­wer­be im Kreis Kulm­bach gefor­dert: Der Lock­down für die Bran­che trifft nicht nur die rund 120 Unter­neh­men mit vol­ler Wucht, son­dern bringt auch die 1.100 Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer in exi­sten­ti­el­le Nöte, warnt die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG).

„Köchin­nen, Kell­ner und Hotel­an­ge­stell­te haben seit dem Früh­jahr mit mas­si­ven finan­zi­el­len Ein­bu­ßen durch die Kurz­ar­beit zu kämp­fen. Wegen der meist nied­ri­gen Löh­ne im Gast­ge­wer­be und des feh­len­den Trink­gel­des sind nun auch die letz­ten Reser­ven auf­ge­braucht. Das Geld reicht kaum mehr für die Mie­te – von Weih­nachts­ge­schen­ken ganz zu schwei­gen“, sagt Micha­el Grundl, Geschäfts­füh­rer der NGG-Regi­on Oberfranken.

Die NGG for­dert des­halb die Bun­des­re­gie­rung auf, den Beschäf­tig­ten im Gast­ge­wer­be eine Coro­na-Sofort-Not­hil­fe in Höhe von 1.000 Euro zu zah­len. „Die Poli­tik greift den Fir­men mit enor­men Sum­men unter die Arme, um eine Plei­te­wel­le zu ver­hin­dern. Jetzt darf sie die Beschäf­tig­ten nicht im Regen ste­hen las­sen“, so Grundl. Nach Ein­schät­zung der NGG wür­den sich die Kosten für eine Beschäf­tig­ten-Not­hil­fe im Dezem­ber auf rund 600 Mil­lio­nen Euro belau­fen. Zum Ver­gleich: Die Unter­neh­mens­hil­fen im Gast­ge­wer­be kosten den Staat laut Bun­des­re­gie­rung allein in die­sem Monat 17 Mil­li­ar­den Euro.

Außer­dem müs­se die Aus­zah­lung der Unter­neh­mens­hil­fen an den Erhalt von Arbeits­plät­zen geknüpft wer­den. „Es darf nicht sein, dass sich Wir­te und Hote­liers jetzt 75 Pro­zent des Vor­jah­res­um­sat­zes erstat­ten las­sen und wenig spä­ter ihre Mit­ar­bei­ter vor die Tür set­zen“, unter­streicht Grundl. Zwar befän­den sich die Unter­neh­men in einer histo­risch ein­ma­li­gen Kri­se. Die­se müs­se aber gemein­sam mit den Beschäf­tig­ten aus­ge­stan­den wer­den – nicht zuletzt, um Fach­kräf­te zu hal­ten, die nach der Pan­de­mie drin­gend gebraucht würden.

Nach Anga­ben der Hans-Böck­ler-Stif­tung könn­te die Ein­füh­rung eines „Min­dest-Kurz­ar­bei­ter­gel­des“ ent­schei­dend dabei hel­fen, die Ein­kom­mens­ein­bu­ßen im Nied­rig­lohn­sek­tor gering zu hal­ten. Frank­reich habe ein sol­ches, an den gesetz­li­chen Min­dest­lohn gekop­pel­tes Modell erfolg­reich ein­ge­führt. Hier­zu­lan­de müss­te ein „Min­dest-KuG“ damit bei 1.200 Euro im Monat lie­gen, so die Stif­tung. Die Gewerk­schaft NGG for­dert Bund und Län­der dazu auf, die­sen Vor­schlag ein­ge­hend zu prü­fen, um Ver­wer­fun­gen am unte­ren Ende der Ein­kom­mens­ska­la zu verhindern.

„Klar ist auch, dass die Poli­tik rasch einen Fahr­plan vor­le­gen muss, wie es im neu­en Jahr wei­ter­geht“, for­dert Gewerk­schaf­ter Grundl. Bis eine Covid-19-Imp­fung für die gesam­te Bevöl­ke­rung bereit­ste­he, könn­ten noch Mona­te ver­ge­hen – eine Zeit, die Unter­neh­men und Beschäf­tig­te im hei­mi­schen Gast­ge­wer­be ohne wei­te­re Hil­fen nicht haben.

Nach Anga­ben der Arbeits­agen­tur beschäf­tigt die Gastro­no­mie im Land­kreis Kulm­bach 809 Men­schen in 93 Betrie­ben. Wei­te­re 309 Beschäf­tig­te arbei­ten in 29 Unter­neh­men des Beherbergungsgewerbes.