Ein­woh­ner­mel­de­amt Forch­heim: eID-Kar­te für Unionsbürger*innen, Gebüh­ren­än­de­rung und Gül­tig­keit des Kinderreisepasses

Das Ein­woh­ner­mel­de­amt der Stadt Forch­heim weist auf ver­schie­de­ne Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel hin: Die Gebühr für die Bean­tra­gung eines Per­so­nal­aus­wei­ses wird ange­passt. Zudem wird ab dem 01. Janu­ar 2021 die soge­nann­te eID-Kar­te ein­ge­führt. Kin­der­rei­se­päs­se sind ab dem 01. Janu­ar 2021 nur noch für ein Jahr gültig.

Per­so­nal­aus­weis

Mit Inkraft­tre­ten der zwei­ten Ver­ord­nung zur Ände­rung der Pass­ver­ord­nung, der Per­so­nal­aus­weis­ver­ord­nung und der Per­so­nal­aus­weis­ge­büh­ren­ver­ord­nung am 01. Janu­ar 2021 wird die Gebühr für die Aus­stel­lung eines Per­so­nal­aus­wei­ses bei antrag­stel­len­den Per­so­nen ab dem 24. Lebens­jahr von bis­her 28,80 Euro auf 37,00 Euro erhöht. Für die Aus­stel­lung von Per­so­nal­aus­wei­sen für Per­so­nen, die zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung noch nicht 24 Jah­re alt sind, bleibt die Gebühr unver­än­dert bei 22,80 Euro. Auch die Gebühr für den vor­läu­fi­gen Per­so­nal­aus­weis in Höhe von 10,00 Euro bleibt gleich.

eID-Kar­te für Unionsbürger*innen

Die „eID (elec­tro­nic iden­ti­fi­ca­ti­on) ‑Kar­te“ ist eine Kar­te mit Funk­ti­on zum elek­tro­ni­schen Iden­ti­täts­nach­weis. Neu zum 01. Janu­ar 2021 kön­nen Unionsbürger*innen sowie Ange­hö­ri­ge des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums, die nicht Deut­sche im Sin­ne des Arti­kels 116 Absatz 1 des Grund­ge­set­zes sind, ab dem Alter von 16 Jah­ren eine eID-Kar­te bean­tra­gen und damit die Online-Aus­weis­funk­ti­on nut­zen. Die Gebühr für die Aus­stel­lung einer eID-Kar­te beträgt 37,00 Euro. Die eID-Kar­te dient aus­schließ­lich für den Online-Ein­satz und kann nicht als Aus­weis­pa­pier oder als Rei­se­do­ku­ment ver­wen­det wer­den. Sie wird für eine Gül­tig­keits­dau­er von zehn Jah­ren ausgestellt.

eID-Kar­ten-Behör­de ist das Ein­woh­ner­mel­de­amt Forch­heim in der Satt­ler­tor­str. 5 (Öff­nungs­zei­ten: Mon­tag – Mitt­woch: 08:00 – 12:00 Uhr; Don­ners­tag: 08:00 – 17:30 Uhr durch­ge­hend; Frei­tag: 08:00 – 12:00 Uhr). Antrags­be­rech­tig­te Per­so­nen, die mit Haupt- oder ein­zi­ger Woh­nung in Forch­heim gemel­det sind und das 16. Lebens­jahr voll­endet haben, kön­nen dort per­sön­lich unter Vor­la­ge eines aner­kann­ten und gül­ti­gen aus­län­di­schen Pas­ses oder Aus­weis­do­ku­men­tes zur Bean­tra­gung einer eID-Kar­te vorsprechen.

Ver­kür­zung der Gel­tungs­dau­er von Kinderreisepässen

Der Ent­wurf eines Geset­zes zur Stär­kung der Sicher­heit im Pass‑, Aus­weis- und aus­län­der­recht­li­chen Doku­men­ten­we­sen soll zum 01. Janu­ar 2021 in Kraft tre­ten, womit sich u. a. eine Ver­kür­zung der Gül­tig­keits­dau­er des Kin­der­rei­se­pas­ses auf ein Jahr ergibt.

Die Gel­tungs­dau­er von Kin­der­rei­se­päs­sen, die als sol­che kein Spei­cher­me­di­um und daher kei­ne bio­me­tri­schen Merk­ma­le ent­hal­ten, wird euro­pa­recht­li­chen Sicher­heits­stan­dards angepasst.