MdB Dr. Sil­ke Lau­nert: „Erwei­ter­te Coro­na-Unter­stüt­zung durch den Bund“

Laut MdB Sil­ke Lau­nert (CSU, Bay­reuth) wei­tet der Bund die Unter­stüt­zung für Unter­neh­men, Solo-Selbst­stän­di­ge und Kul­tur­schaf­fen­de, die von Schlie­ßun­gen und Ein­nah­me­aus­fäl­len wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie betrof­fen sind, deut­lich aus.

Silke Launert. Fotograf: Tobias Koch

Sil­ke Lau­nert. Foto­graf: Tobi­as Koch

Mit den Novem­ber­hil­fen unter­stützt die Bun­des­re­gie­rung Unter­neh­men und Solo-Selbst­stän­di­ge mit rund 15 Mil­li­ar­den Euro. Die­se Hil­fe soll nun auf­grund der Ver­län­ge­rung der Schlie­ßun­gen bis zum 20. Dezem­ber 2020 ver­län­gert wer­den – die Dezem­ber­hil­fe. Der Bund rech­net mit wei­te­ren Aus­ga­ben in Höhe von 4,5 Mil­li­ar­den Euro pro Woche der Förderung.

Die Novem­ber­hil­fe bzw. Dezem­ber­hil­fe rich­tet sich an Unter­neh­men, Betrie­be, Selbst­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen, die direkt oder indi­rekt von den Schlie­ßun­gen auf­grund des Teil-Lock­downs betrof­fen sind. Auch gemein­nüt­zi­ge und öffent­li­che Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men sind antrags­be­rech­tigt. Anträ­ge kön­nen seit 25. Novem­ber gestellt wer­den. Erste Abschlags­zah­lun­gen erfolg­ten bereits.

Der Bund gewährt Zuschüs­se pro Woche der Schlie­ßung in Höhe von 75 Pro­zent des durch­schnitt­li­chen wöchent­li­chen Umsat­zes im Novem­ber bzw. Dezem­ber 2019. Bei Solo­selbst­stän­di­gen kann der Monats­durch­schnitt aus 2019 her­an­ge­zo­gen werden.

Unter­neh­men, die erst nach Novem­ber 2019 gegrün­det wur­den, kön­nen als Ver­gleichs­um­satz den durch­schnitt­li­chen Wochen­um­satz im Okto­ber 2020 heranziehen.

Die Antrag­stel­lung erfolgt elek­tro­nisch durch Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer, ver­ei­dig­te Buch­prü­fer oder Rechts­an­wäl­te über die Über­brückungs­hil­fe-Platt­form unter www​.ueber​brueckungs​hil​fe​-unter​neh​men​.de. Dort fin­den sich auch detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu den Hilfen.

Solo-Selbst­stän­di­ge, die noch kei­ne Über­brückungs­hil­fe bean­tragt haben, kön­nen Abschlags­zah­lun­gen bis zu 5.000 Euro auch direkt ohne Steu­er­be­ra­ter beantragen.

Zudem ver­län­gert die Bun­des­re­gie­rung die Über­brückungs­hil­fe II. Die Zuschüs­se zu Fix­ko­sten – wie Mie­ten, Pach­ten oder Lea­sing­ko­sten – wer­den als Über­brückungs­hil­fe III bis zum 30. Juni 2021 ver­län­gert und aus­wei­tet. Die maxi­ma­le För­de­rung pro Monat wird von 50.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Zur Über­brückungs­hil­fe III gehört auch die „Neu­start­hil­fe für Solo­selb­stän­di­ge“. Damit soll der beson­de­ren Situa­ti­on ins­be­son­de­re von Künst­le­rin­nen und Künst­lern und Kul­tur­schaf­fen­den Rech­nung getra­gen werden.

Für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen soll ein Son­der­fonds geschaf­fen wer­den. Die Details des Son­der­fonds wer­den der­zeit erarbeitet.