Land­rats­amt Bam­berg infor­miert: „Mas­ken­pflicht auch auf dem Park­platz des Landratsamtes“

Symbolbild Corona

In Anleh­nung an die Neun­te Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (9. BayIfSMV) vom 30. Novem­ber 2020 gilt ab sofort auf dem gesam­ten Gelän­de des Land­rats­amts Bam­berg Mas­ken­pflicht. Das betrifft auch den Park­platz des Landratsamtes.

Außer­dem weist das Land­rats­amt Bam­berg noch­mals dar­auf­hin, dass auf­grund der ver­än­der­ten Pan­de­mie­la­ge zum Schutz der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Kon­takt­da­ten aller Besu­che­rin­nen und Besu­cher erfasst wer­den. Vor­spra­chen sind wei­ter­hin nur mit Ter­min­ver­ein­ba­rung mög­lich. Eine Aus­nah­me bil­det die Zulas­sungs­stel­le, wobei auch hier um Ter­min­ver­ein­ba­rung über die Home­page des Land­rats­am­tes gebe­ten wird. Dadurch kön­nen War­te­zei­ten ver­mie­den wer­den. Des Wei­te­ren sind Besu­che­rin­nen und Besu­cher ange­hal­ten, die gän­gi­gen Hygie­ne­re­geln zu beach­ten und nach Mög­lich­keit die am Ein­gang auf­ge­stell­ten Hand­des­in­fek­ti­ons­spen­der zu benutzen.