Update zum Stand der Coro­na­vi­rus-Infek­tio­nen im Land­kreis Kulm­bach am 01.12.2020

Symbolbild Corona

Kulm­bach, 01.12.2020 (Stand 16:15 Uhr): Heu­te wur­de mit 20 wei­te­ren posi­ti­ven Coro­na­vi­rus-Fäl­len im Land­kreis Kulm­bach erneut ein ver­gleichs­wei­ser hoher Zuwachs auf ein­mal bestä­tigt. Von den aktiv Infi­zier­ten fal­len nun 68 Fäl­le in die letz­ten sie­ben Tage. Der aktu­el­le 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert pro 100.000 Ein­woh­ner für den Land­kreis Kulm­bach steigt damit auf 95,02.

Die Gesamt­zahl der nach­ge­wie­se­nen COVID-19-Infek­tio­nen im Land­kreis Kulm­bach beträgt zum jet­zi­gen Zeit­punkt 765. Von die­sen Fäl­len gel­ten inzwi­schen 661 (+ 9 zum Vor­tag) wie­der als gene­sen. Unter Berück­sich­ti­gung der 12 Ver­stor­be­nen liegt die Anzahl der aktu­ell im Land­kreis infi­zier­ten Per­so­nen bei 92.

Ein­schließ­lich der aktu­ell infi­zier­ten Per­so­nen befin­den sich der­zeit 607 Land­kreis­bür­ger/-innen in Qua­ran­tä­ne. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Gesund­heits­am­tes sind nach wie vor inten­siv mit der Kon­takt­per­so­nen­er­mitt­lung und der tele­fo­ni­schen Betreu­ung der häus­lich iso­lier­ten Per­so­nen beschäf­tigt. In den Test­strecken der Kulm­ba­cher Abstrich­stel­le wur­den seit Anfang der Woche bereits etwa 400 wei­te­re Testun­gen durch­ge­führt. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass dadurch das Arbeits­pen­sum des Kon­takt­per­so­nen­er­mitt­lungs­teams wei­ter hoch blei­ben wird.

Da sich auf­grund des sehr dyna­misch ent­wickeln­den Infek­ti­ons­ge­sche­hens eine direk­te tele­fo­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me mit dem Team des Gesund­heits­am­tes Kulm­bach mit­un­ter schwie­rig gestal­ten kann, wird allen Betrof­fe­nen die Mög­lich­keit gebo­ten, Ihr Anlie­gen schrift­lich mit­tels der ein­ge­rich­te­ten Online-Kon­takt­an­fra­ge (www​.land​kreis​-kulm​bach​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​rus) zu schil­dern. Auf die­sem Weg kann eben­falls das Ergeb­nis eines Anti­gen-Tests (Schnell­test) bzw. PCR-Tests (Labor­test) mit­ge­teilt werden.

Im Kli­ni­kum Kulm­bach wer­den der­zeit 14 Pati­en­ten sta­tio­när betreut, zwei davon inten­siv. Sechs der sta­tio­när betreu­ten Pati­en­ten haben ihren Wohn­sitz außer­halb des Landkreises.

Seit dem 01.12.2020 ist die 9. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung in Kraft. Die­se bringt eini­ge Neue­run­gen mit sich. Dazu zählt, dass die Kon­takt­be­schrän­kun­gen ver­schärft wer­den. Bis 20.12.2020 ist der gemein­sa­me Auf­ent­halt im öffent­li­chen Raum, in pri­vat genutz­ten Räu­men und auf pri­vat genutz­ten Grund­stücken ist nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands sowie zusätz­lich den Ange­hö­ri­gen eines wei­te­ren Haus­stands gestat­tet. Dabei darf eine Gesamt­zahl von ins­ge­samt höch­stens fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wer­den. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren blei­ben für die Gesamt­zahl aber außer Betracht.

Auch die Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird aus­ge­wei­tet. So gilt die­se auch auf Park­plät­zen, die einem Betrieb des Groß- oder Ein­zel­han­dels oder einem Dienst­lei­stungs­be­trieb zuge­ord­net sind.

Zudem besteht eine Mas­ken­pflicht auch auf vom Land­rats­amt fest­zu­le­gen­den zen­tra­len Begeg­nungs­flä­chen in Innen­städ­ten. Im Ein­ver­neh­men mit der Stadt Kulm­bach wird das Land­rats­amt Kulm­bach hier­zu eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen, die den Bereich zwi­schen Bahn­hof und Markt­platz ein­schließ­lich des EKU-Plat­zes als Mas­ken­zo­ne zwi­schen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr fest­legt. Dies gilt vor­aus­sicht­lich ab 03.12.2020.