Land­rats­amt Kulm­bach infor­miert: Bund för­dert den Kauf und die Instal­la­ti­on von Wallboxen

För­der­of­fen­si­ve Elektromobilität

Seit dem 24.11.2020 för­dert der Bund über die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) den Kauf und die Instal­la­ti­on pri­va­ter E‑Ladestationen. Die Elek­tro-Innung Kulm­bach-Kro­nach und das Kli­ma­schutz­ma­nage­ment des Land­krei­ses Kulm­bach bit­ten um Beach­tung, dass der Kauf der Lade­sta­ti­on erst nach Antrag­stel­lung erfol­gen darf!

Ziel der Bun­des-För­de­rung ist es, zusätz­lich zur öffent­li­chen Infra­struk­tur auch eine aus­rei­chen­de Lade­infra­struk­tur im pri­va­ten Bereich zu schaf­fen. Pri­vat­per­so­nen wer­den somit wei­ter moti­viert, auf elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge umzusteigen

Wer kann die neue För­de­rung der KFW in Anspruch nehmen?

In Anspruch neh­men kön­nen die För­de­rung der Wall­bo­xen pri­va­te Eigen­tü­mer, Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­sell­schaf­ten, Mie­ter oder auch Ver­mie­ter (Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men, Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten, Bau­trä­ger) im nicht öffent­li­chen Bereich von bestehen­den Wohngebäuden.

Wel­che För­der­vor­aus­set­zun­gen müs­sen erfüllt werden?

Die Antrags­stel­lung muss vor dem Kauf der Wall­box erfol­gen. Geför­dert wer­den neue, fest instal­lier­te Wall­bo­xen mit 11kW Lade­lei­stung oder mit 22kW, die­se muss aber vom Fach­be­trieb auf 11kW gedros­selt wer­den. Die Wall­box muss mit Blick auf die Netz­dien­lich­keit intel­li­gent und steu­er­bar sein. Der Antrags­stel­ler muss Öko­strom aus 100% erneu­er­ba­ren Ener­gien bezie­hen. Die Instal­la­ti­on ist durch einen Fach­be­trieb vorzunehmen

Die För­der­sum­me von 900 € durch die KFW gilt pro Lade­punkt und kann bei der Instal­la­ti­on von 2 oder mehr Wall­bo­xen auch öfters von einer Per­son in Anspruch genom­men wer­den. Die Kosten pro Lade­punkt dür­fen dabei den Inve­sti­ti­ons­zu­schuss von 900€ nicht unter­schrei­ten, anson­sten wird kei­ne För­de­rung gewährt.

Anre­chen­ba­re Kosten sind zusätz­lich zur Wall­box die kom­plet­te Instal­la­ti­on inkl. Erd­ar­bei­ten, der elek­tri­sche Anschluss durch eine Elek­tro­fach­fir­ma sowie die Kosten für das Ener­gie­ma­nage­ment­sy­stem / Lade­ma­nage­ment­sy­stem zur Steue­rung der Wall­box. Wel­che Wall­bo­xen för­der­fä­hig sind, ist auf www​.kfw​.de zu entnehmen.

Wei­ter­hin bit­tet die Elek­tro-Innung Kulm­bach-Kro­nach alle Inter­es­sier­ten um Kennt­nis­nah­me, dass die für die För­de­rung in Fra­ge kom­men­den Wall­bo­xen lei­der erst wie­der im Febru­ar lie­fer­bar sind, da die Nach­fra­ge auf­grund des För­der­pro­gram­mes aktu­ell enorm groß ist.

Für wei­te­re Fra­gen steht das Kli­ma­schutz­ma­nage­ment des Land­krei­ses Kulm­bach unter der Tel.-Nr. 09221/707–148 oder per E‑Mail flieger.​ingrid@​landkreis-​kulmbach.​de ger­ne zur Verfügung.