Forch­heim: Im Advent ab 17:00 Uhr kosten­los parken

Haupt­stra­ße / Foto: Stadt Forchheim

Das Stra­ßen­ver­kehrs­amt der Stadt Forch­heim teilt mit, dass wäh­rend der Advents­zeit 2020 für bewirt­schaf­te­te Kurz­zeit­park­plät­ze in der gesam­ten Innen­stadt Forch­heims die Gebüh­ren­pflicht teil­wei­se auf­ge­ho­ben wird. In der Zeit von Frei­tag, den 27.November bis ein­schließ­lich Don­ners­tag, den 24. Dezem­ber 2020 ent­fällt mon­tags bis frei­tags ab 17.00 Uhr die Gebüh­ren­pflicht für Kurz­zeit­park­plät­ze, d.h. ab 17:00 Uhr ist ein Ein­wurf in Park­uh­ren bzw. das Lösen eines Park­schei­nes aus einem Park­schein­au­to­ma­ten nicht mehr erfor­der­lich. Die­se Rege­lung gilt aus­drück­lich nicht für die Tief­ga­ra­ge am Para­de­platz und das Park­haus Kro­nen­gar­ten. Im Jahr 1999 hat­te der Haupt‑, Per­so­nal-und Kul­tur­aus­schuss des Stadt­ra­tes­be­schlos­sen, zur Attrak­ti­vi­täts­stei­ge­rung des advent­li­chen Geschäfts und zur Bele­bung der Innen­stadt die Gebüh­ren­pflicht nach § 1 der Ver­ord­nung über die Park­ge­büh­ren in der Stadt Forch­heim vom 10.10.2001 jähr­lich wie­der­keh­rend aufzuheben.

Die­ser guten Sit­te möch­te Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Uwe Kirsch­stein auch heu­er nach­kom­men: „Wir geben die Hoff­nung nicht auf, dass wir in Zei­ten des Teil-Lock­downs in unse­rer schö­nen Innen­stadt Weih­nach­ten als Sehn­suchts­zeit und Weih­nachts­in­seln als Sehn­suchtsor­te rea­li­sie­ren kön­nen. Dazu gehört das ent­spann­te Ein­kau­fen am Fei­er­abend, das wir mit dem kosten­lo­sen Par­ken nach 17:00Uhr för­dern möchten.“Sollte das Lösen eines Park­schei­nes aus einem Park­schein­au­to­ma­ten in der Zeit bis 17:00 Uhr nicht mög­lich sein, weil die­ser gera­de aus­ge­tauscht wird, ist es aus­rei­chend, eine ent­spre­chend ein­ge­stell­te Park­schei­be gut sicht­bar in das Fahr­zeug zu legen. Dabei ist die Höchst­park­dau­er zu beach­ten: Die­se beträgt zwei­Stun­den, im Rat­haus­be­reich eine Stunde.